Allein am Samstag hat die Stadt über 100 Betriebe in Stuttgart geschlossen, weil sie gegen die Allgemeinverfügung verstoßen haben, die der Eindämmung des Coronavirus dient. Manche Wirte reagierten besonders frech.

Digital Desk: Sascha Maier (sma)

Stuttgart - Das Coronavirus hat das Nachtleben in der Stadt lahmgelegt. Clubs, Kneipen und Prostitutionsbetriebe müssen seit Freitag geschlossen bleiben, wie eine Allgemeinverfügung der Stadt gebietet. Polizeikontrollen am Wochenende zeigen: Manche Wirte nehmen den Infektionsschutz offenbar nicht sehr ernst und haben frech versucht, die Behörden auszutricksen. Das führt zu Anzeigen – am Sonntag kamen noch mal etliche dazu.

 

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Bereits am Samstagnachmittag schwärmte die Polizei zusammen mit der Stadtverwaltung aus, um die Allgemeinverfügung durchzusetzen. Zwei Züge mit knapp hundert Beamten waren im Einsatz, über 100 von mehr als 400 kontrollierten Betrieben wurden geschlossen, acht Anzeigen erfolgten. (Wir berichteten)

„Die meisten zeigten Verständnis für die Maßnahmen, manche zeigten sich aber auch uneinsichtig“, sagt Jens Lauer, ein Sprecher des Polizeipräsidiums Stuttgart. So hätte eine Kneipe in Bad Cannstatt zwar anstandslos zugemacht, nachdem die Polizei die Allgemeinverfügung verlesen hatte. Später am Abend sei sie aber wieder offen gewesen.

Raucherkneipe zum Speiselokal umgewidmet

Eine andere Raucherkneipe – ebenfalls in Bad Cannstatt – habe sich mit einem Zettel an der Tür kurzerhand selbst zum Speiselokal umgewidmet. „Gäste wurden gebeten, draußen zu rauchen, jetzt das Hauptaugenmerk auf Speisen liegen würde“, sagt Lauer. Durch kam der Wirt damit nicht.

„Und besonders findige Wirte hatten bereits im Vorfeld auf ihren Homepages im Internet kommuniziert, dass sie von der Allgemeinverfügung nicht betroffen seien, weil sie eben auch Speisen anbieten würden“, sagt Lauer. Natürlich seien die Prüfungen unabhängig von solchen Selbstauskünften durchgeführt und dann von Fall zu Fall entschieden worden.

Tatsächlich ist es aber nicht ganz einfach, eine scharfe Trennlinie zwischen Kneipenbetrieb und Restaurantbetrieb zu ziehen. „Es herrschte bei den kontrollierten Betrieben teilweise Verwirrung“, sagt Lauer. In der Verordnung heißt es, dass „Speiselokale sowie Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr angeboten werden“ von dem Betriebsverbot ausgenommen sind. „Auch in Speiselokalen versammeln sich Menschen. Wo Menschen in Kontakt kommen, können sie auch Viren übertragen“, sagt Sven Matis, Pressesprecher der Stadt Stuttgart, dazu. Über Details der Kontrollen berichte die Verwaltung nicht.

Kontrollen laufen weiter

Neue Kontrollen am Sonntag zeigten, dass es mit der Einsicht mancher Gastronomen offenbar nicht weit her ist. Es erfolgten mit 22 Anzeigen fast drei Mal so viele Anzeigen wie noch am Samstag. Neben Gastronomiebetrieben, die geschlossen wurden, schob die Polizei auch einem Sexkino in der Innenstadt den Riegel vor.

Besondere Schwerpunkte, bei denen sich Wirte uneinsichtig gezeigt hätten, gab es bei den Kontrollen am Wochenende wohl nicht. „Neben Bad Cannstatt gab es noch in Feuerbach und in Zuffenhausen Anzeigen“, sagt Jens Lauer von der Stuttgarter Polizei. Dass irgendeine örtliche Kneipenszene die Pandemie besonders auf die leichte Schulter nehmen würde, sei daraus aber nicht abzulesen.

Ein Ende der Polizeikontrollen von Gastronomiebetrieben ist indes nicht in Sicht. „Auch wenn erst mal keine flächendeckenden Einsätze geplant sind, haben wir auch die regulären Streifen für das Thema Infektionsschutz sensibilisiert“, sagt Lauer. So müssten alle Betriebe weiter mit Kontrollen rechnen. Diese können Wirte, die sich nicht an die Regeln halten, sehr empfindlich treffen. Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz sind Straftaten, die mit Geldstrafen oder bis zu zweieinhalb Jahren Haft geahndet werden.