Die Stadt Stuttgart ändert die Vorgaben zur Maskenpflicht: Statt wie bisher im gesamten Cityring gilt die Maskenpflicht nun nur noch in Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen.

Stuttgart - In der Landeshauptstadt Stuttgart ist die Maskenpflicht nicht mehr in der gesamten Innenstadt verpflichtend. Die bisher geltende Vorgabe sei an die Landesregelung angepasst worden, teilte ein Sprecher der Stadt am Freitag mit. Statt wie bisher im gesamten sogenannten Cityring gelte die Maskenpflicht nun nur noch in Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen. Diese Regelung greife künftig aber auch in den Stadtbezirken wie Cannstatt, Vaihingen oder Degerloch. „Faustregel ist: Überall dort, wo es eng wird, ist Maske zu tragen“, so der Sprecher.

 

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Unklarheit über Masken-Regeln

Die Stadt habe die Regelung bereits am Montag angepasst, sie trat am Mittwoch in Kraft. In den vergangenen Tagen hatte es Unklarheit über die derzeit geltenden Regeln zum Tragen einer Maske in der Innenstadt gegeben. Der Sprecher teilte dazu mit, die Stadt habe bei Allgemeinverfügungen und Bekanntmachungen auf rechtssichere Formulierungen zu achten. Warum die Änderungen bei der Maskenpflicht nicht transparenter und verständlicher kommuniziert worden seien, dazu wollte der Sprecher keine Angaben machen.