Um zu garantieren, dass das Gemeinwesen in Stuttgart weiter funktioniert, richtet die Stadt eine Notfallbetreuung ein. Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende im Bereich der kritischen Infrastruktur sollen damit entlastet werden.

Stuttgart - Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sind Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen in Stuttgart ab Dienstag, 17. März, bis einschließlich Ende der Osterferien geschlossen. Wie die Stadt nun mitteilt, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet, falls beide Erziehungsberechtigte oder der alleinerziehende Elternteil im Bereich kritische Infrastruktur tätig ist. So soll garantiert werden, dass das Gemeinwesen weiter funktioniert.

 

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Isabel Fezer, die Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, erklärte am Sonntag, dass eine Öffnung dieser Notfallbetreuung am Montag für viele Beteiligte notwendig sei. Zugleich appellierte die Bürgermeisterin an die Eltern: „Wenn irgend möglich, sollten Eltern, die nicht zum Bereich kritische Infrastruktur gehören, ihre Kinder aber nicht mehr in die Kindertageseinrichtungen bringen.“ So könne das Infektionsrisiko der Kinder, die weiter betreut werden müssen, verringert werden.

Einzelfälle in der kritischen Infrastruktur

Zu den Einzelfällen in der kritischen Infrastruktur zählen laut Stadt die Gesundheitsversorgung, medizinisches und pflegerisches Personal oder Hersteller für die Versorgung notwendiger Medizinprodukte. Außerdem gehören Menschen dazu, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), für die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) oder in der Lebensmittelbranche tätig sind.

Laut Bürgermeisterin Fezer werden in allen Kitas der freien und öffentlichen Träger Notfallgruppen betreut. Eltern müssen eine schriftliche Erklärung abgeben, warum sie die Voraussetzungen erfüllen. „Auch in Schulen werden ab Dienstag nur die Kinder der Klassen 1 bis 6 betreut, bei denen beide Elternteile, beziehungsweise der allein erziehende Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. “Die Überprüfung der Voraussetzungen wird von den Schulleitungen organisiert“, so Fezer.