Wer privat feiern möchte, darf nicht mehr so viele Gäste einladen. In der Gastronomie ändert sich aber erst mal nichts.

Ludwigsburg - Die Inzidenz im Kreis hat an fünf aufeinander folgenden Tagen über 10 gelegen, deshalb gelten seit Montag wieder die Regeln der Inzidenzstufe 2.

 

Privater Bereich

15 Personen aus maximal vier Haushalten dürfen sich treffen. Deren Kinder und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit. Private Feiern können im Freien mit maximal 200 Personen (zuvor 300) stattfinden, in geschlossenen Räumen mit der gleichen Personenzahl, allerdings unter Beachtung der 3 Gs.

Rauchverbot in geschlossenen Räumen

Öffentliche Veranstaltungen

Bei öffentlichen Veranstaltungen und Wettkampfveranstaltungen im Sport reduziert sich die erlaubte Personenzahl im Freien von 1500 auf jetzt maximal 750 Personen. In geschlossenen Räumen sind maximal 250 Personen erlaubt.

Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: „Ich fordere Auffrischimpfungen ab dem 1. September“

Gastronomie

In der Gastronomie ändert sich nichts: Es gibt keine Beschränkung der Personenzahl und auch keine 3 Gs. Lediglich in geschlossenen Räumen gilt generell ein Rauchverbot, es muss ein Hygienekonzept geben und die Daten der Gäste müssen aufgenommen werden – zum Beispiel über die Luca App.

Landrat appelliert

Impfen

Leider sei auch im Kreis zu beobachten, dass die Impfbereitschaft nachlasse, erklärt Landrat Dietmar Allgaier. „Die Impfung ist aber dringend nötig, um eine von den Wissenschaftlern vorhergesagte vierte Infektionswelle im Herbst zu verhindern oder zumindest zu erreichen, dass diese flacher verläuft. Wenn wir mit dem Impfen nachlassen, wird die Delta-Variante leichtes Spiel haben, sich auszubreiten.“ In den Kreisimpfzentren könne man sich mit und ohne Termin mit unterschiedlichen Impfstoffen impfen lassen. Es sei nicht nachvollziehbar sei, wenn manche Menschen die Impfangebote nicht nutzen. „Für den Fall, dass wir in eine vierte Welle kommen sollten, befürworte ich Einschränkungen für Ungeimpfte – zumindest für Berufsgruppen, die viel Kontakt haben mit ungeimpften und gefährdeten Personengruppen, sollte es eine Impfpflicht geben, die der Bund erlassen müsste. Auch das Land sollte die Chance nutzen, mit der neuen Corona-Verordnung ein Zeichen für die Attraktivität der Impfung setzen.“