Die Zahl der Corona-Infektionen steigt, gleiches gilt für die Zahl der Menschen, die in Quarantäne sitzen. Doch was bedeutet das für Arbeitnehmer? Besteht die Pflicht zur Arbeit?

Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt und steigt, am Montagmorgen meldete das Robert-Koch-Institut (RKI) einen neuen Höchstwert von 528,2. Am Vortag hatte der Wert noch bei 515,7 gelegen, vor einer Woche bei 375,7. Insgesamt registrierte das RKI 34 145 Neuinfektionen.

 

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Damit stieg die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen in Deutschland erstmals auf mehr als acht Millionen. Nach Angaben der Bundesregierung haben sich seit Beginn der Pandemie in Deutschland 8 000 122 Menschen nachweislich infiziert.

Zahllose Menschen in Quarantäne

Das bedeutet auch, dass sich zahllose Menschen in Isolation begeben müssen, weil sie positiv getestet wurden oder Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten. Doch was bedeutet das für Arbeitnehmer? Muss man während der Quarantäne arbeiten? Eine Frage, deren Beantwortung unter anderem davon abhängt, ob Sie tatsächlich infiziert sind oder nicht.

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Falls der Arbeitnehmer nicht infiziert ist und die Möglichkeit hat, im Homeoffice zu arbeiten, ist er auch dazu verpflichtet, seine Leistung zu erbringen. Wer dies unter Hinweis auf die Quarantäne verweigert, dem drohen im schlimmsten Fall eine Abmahnung oder eine Kündigung.

Zeigt der Patient Symptome?

Auch Menschen, die ihre Arbeit nicht im Homeoffice erledigen können, dürfen die Hände nicht unbedingt in den Schoss legen, denn der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern stattdessen Arbeiten auferlegen, die auch in Isolation zu bewältigen sind.

Anders liegt der Fall bei tatsächlich Infizierten. Wer Symptome einer Covid-19 Erkrankung wie Husten, Fieber oder leichte Halsschmerzen zeigt, den darf der Arzt krankschreiben – und wer krankgeschrieben ist, arbeitet nicht. Zeigt der Infizierte jedoch keinerlei Symptome, ist auch er zur Arbeit verpflichtet.

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