Auch bei den Amateurclubs in der Region ist das Coronavirus ein großes Thema: So reagiert der Württembergische Fußballverband – und das sind die Maßgaben an die Vereine.

Sport: Marco Seliger (sem)

Stuttgart - Auch bei den Fußball-Amateurclubs in der Region ist das Coronavirus ein vorherrschendes Thema. Im Gebiet Stuttgart gab es über das Wochenende im Spielbetrieb keine neuen Auffälligkeiten und keinen neuen Stand, sagte ein Sprecher des Württembergischen Fußballverbands (WFV) – der auf Nachfrage die Gültigkeit eines Maßgabenkatalogs, das der Verband bereits am vergangenen Freitag verschickt hatte, betonte.

 

Hier ist das Schreiben des WFV im Wortlaut:

„Wir beobachten sehr aufmerksam die Corona-Infektionszahlen, die weiteren Entwicklungen und insbesondere behördliche Entscheidungen. Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 06.03.2020, Kindern und Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen den Besuch von Schulen und Kindertagesstätten nicht mehr zu ermöglichen, gilt ab sofort für den gesamten WFV-Spielbetrieb (Herren, Frauen, Jugend):

Alle Vereine sind aufgefordert aktiv zu prüfen, ob es Spieler (Aktiv und Jugend, m/w/d) in ihren Mannschaften gibt, die in den vergangenen 14 Tagen, also seit 21.02.2020, aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind. Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Vereine, diese Spieler – unabhängig von Symptomen – nicht einzusetzen, weder bei Spielen noch im Trainingsbetrieb. Risikogebiet ist mittlerweile unter anderem auch die autonome Provinz Bozen Südtirol.

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Wenn ein solcher Fall gegeben ist, kann mit dem Spielgegner Kontakt aufgenommen werden, um sich auf eine Spielverlegung zu verständigen. Im Fall der Einigung sind die Staffelleiter angewiesen, entsprechend zu verlegen. Wir bitten die Vereine hierbei um ein faires und verantwortungsbewusstes Miteinander.

Zudem gilt selbstverständlich, dass im Fall eines Spielers mit diagnostizierter Corona-Infektion der Staffelleiter zu informieren ist, der dann das betreffende Spiel verlegt.

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Vorsorglich und zur Vermeidung von Missverständnissen weisen wir darauf hin, dass die Mitteilung des Ministeriums zwar nicht unmittelbar rechtlich für den Spielbetrieb bindend ist, wir uns aber in Verantwortung für unsere Vereine daran orientieren.“