Die Lockerungen der Corona-Auflagen für den Handel sind gut, Lockerungen auch für den Tourismus wären noch besser. Tourismusminister Wolf (CDU) will eine Perspektive für die Branche.

Stuttgart - Baden-Württembergs Tourismusminister Guido Wolf (CDU) hat für die Tourismus- und Gastro-Branche eine schrittweise Lockerung der Corona-Auflagen gefordert. „Ich könnte mir vorstellen, dass man Gaststätten, Hotels, Parks und Ausflugsziele zunächst mit reduzierten Kapazitäten wieder öffnet“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Die Besucher könnten sich beispielsweise zuvor anmelden, auch online, damit man einen Überblick über die Gäste hat.“ Auch bei Ferien auf dem Bauernhof oder auf Campingplätzen, in Ferienwohnungen oder kleineren Pensionen ließen sich Abstandsregeln gut einhalten.

 

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Es sei zu früh, die Sommersaison für die touristischen Betriebe in Baden-Württemberg abzuschreiben, sagte Wolf. Denn bei der Verzögerung der Ausbreitung des Virus gebe es eine positive Entwicklung. „Setzt sich die Stabilisierung fort, gehe ich davon aus, dass man zunächst Ausflüge und Urlaube im eigenen Land wieder ermöglichen kann.“

Auch FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke forderte eine Perspektive für die Branche. „Dank zurückgehender Infektionszahlen ist es möglich, diese aktuell weitgehend stillstehende Branche schrittweise wieder hochzufahren“, sagte er am Sonntag. „Wir können nicht über Lockerungen für viele Bereiche reden und unserer Gastronomie- und Tourismusbranche so gut wie keine Perspektiven bieten“, betonte auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Reinhart. „Der Vorstoß von Minister Wolf zielt daher in die vollkommen richtige Richtung.“

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Die Branche steht derzeit noch weitgehend still. Nach den jüngsten Beschlüssen von Bund und Ländern sollen die Menschen in Deutschland vorerst weiter auf private Reisen verzichten. Das gilt auch für überregionale touristische Tagesausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland sollten weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.