Von Corona genesene Personen gelten direkt nach der ersten Impfdosis als vollständig geimpft. Aber wird dieser Umstand in der CovPass-App auch berücksichtigt?

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Wer eine Corona-Erkrankung durchgemacht hat, benötigt in Deutschland lediglich eine Impfdosis, um nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung als vollständig geimpft zu gelten. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die Infektion zurückliegt, wie das Robert Koch-Institut schreibt. Anders als Personen, die nicht an COVID-19 erkrankt waren, müssen Genesene zudem nicht 14 Tage bis zum vollständigen Impfschutz warten. Sie gelten direkt nach der ersten Impfung als vollständig geimpft. Da viele Bürger und Bürgerinnen mittlerweile auf den digitalen Impfpass als Impfnachweis vertrauen, sollte dieser Umstand natürlich auch in der Corona-Warn-App und der CovPass-App abgebildet werden können. Aber sind die Apps technisch bereits so weit?

 

CovPass: Direkt nach Impfung vollständiger Schutz?

Wirft man einen Blick in die Bewertungen der CovPass-App in den großen App Stores, liest man einige Kommentare von Genesenen, die auf die 14-tätige Wartezeit bis zum vollständigen Impfschutz trotz vorausgegangener Infektion hinweisen. Heißt, wer sich als Genesener impfen lässt und die Bestätigung mittels QR-Code in die CovPass-App überträgt, muss trotzdem 14 Tage warten, bis dort der vollständige Impfschutz angezeigt wird. Die Betreiber arbeiten laut eigener Aussage jedoch bereits an diesem Problem und wollen bald eine Lösung bereitstellen.

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Müssen Genesene also 14 Tage warten?

Nein, denn es gibt eine Alternative. Die Corona-Warn-App kann seit der Version 2.9 direkt nach der Erstimpfung den vollständigen Impfschutz anzeigen – ganz ohne Wartezeit. Eine Ausnahme bildet hierbei jedoch der Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson. Aus technischen Gründen könne die Wartezeit hier nicht verkürzt werden, wie die Entwickler in einem Blog-Update schreiben. Darüber hinaus kann man den vollständigen Impfschutz natürlich auch mit dem gedruckten Impfpass nachweisen.

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