Das Geschäft mit Crowdfunding wächst rasant. Allerdings birgt die Beschaffung von Firmenkapital über das Internet auch Risiken. In Deutschland steht das Modell vor Regulierungen, die in den USA und Großbritannien bereits erfolgt sind.

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Frankfurt - Jeder neunte Jungunternehmer in Deutschland ist offen für Crowdfunding. Diese unkonventionelle Finanzierungsform über öffentliche Aufrufe im Internet stoße bei Gründern auf großes Interesse, berichtet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf Basis ihres gemeinsam mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) erstellten Gründungspanels. Für die Erhebung werden jährlich 6000 Unternehmen mit einer Firmengeschichte von maximal vier Jahren befragt. Hochgerechnet auf die Grundgesamtheit von 560 000 Neugründungen ergebe sich damit ein „Potenzial von über 60 000 jungen Unternehmen“ für Crowdfunding-Projekte, schreibt KfW-Experte Georg Metzger in einer Kurzanalyse.

 

Crowdfunding bedeutet wörtlich: Finanzierung durch die Menge (Crowd). Spendenaufrufe gemeinnütziger Organisationen folgen schon lange diesem Prinzip. Dagegen ist die Beschaffung von Firmenkapital über Crowdfunding, auch Crowdinvesting genannt, derzeit noch ein Nischenmarkt. 2013 wurden laut KfW in Deutschland 66 Finanzierungen realisiert. Allerdings wachse das Geschäft rasant: So sei von Januar bis Juni dieses Jahres bereits 60 Prozent mehr Kapital über Crowdfunding eingesammelt worden als im ersten Halbjahr 2013. Welche Euphorie die neue Anlagemöglichkeit bei einigen Investoren auslöst, wurde Anfang Juni deutlich: Über die Crowdfunding-Plattform „Seedmatch“ beschaffte sich ein Start-up aus Hamburg innerhalb von nur zehn Stunden und acht Minuten 1,5 Millionen Euro.

Für Investoren sind die Sammelaktionen im Internet allerdings mit erheblichen Risiken verbunden – denn typischerweise fließt das Geld eben an junge Unternehmen, deren langfristiger Erfolg schwer abzuschätzen ist. Einige per Crowdinvesting unterstützte Firmen haben bereits Insolvenz angemeldet. Das von der Bundesregierung geplante Kleinanlegerschutzgesetz sieht deshalb auch für diese Form der Unternehmensfinanzierung gewisse Auflagen vor: Den Investoren muss künftig ein Vermögensanlage-Informationsblatt zur Verfügung gestellt werden, das auf maximal drei Seiten über das betroffene Unternehmen, die mit der Anlage verbundenen Risiken und die Aussichten auf eine Kapitalrückzahlung informiert. Unternehmen, die via Crowdfunding mehr als eine Million Euro einsammeln wollen, müssen zusätzlich einen Verkaufsprospekt erstellen.

Denbar wäre ein „Double-Opt-in-Verfahren“

Die Crowdinvesting-Plattform Companisto kritisiert diese Auflagen scharf. Ein Prospekt koste mindestens 30 000 Euro. „Wenn Unternehmen nur einen Beitrag von einer Million Euro einsammeln, weil sie die Erstellung eines sehr kostspieligen Verkaufsprospekts vermeiden müssen, ist dies zum Nachteil der Anleger. Denn dadurch sind diese Unternehmen von Anfang an unterkapitalisiert“, argumentiert Companisto-Gründer David Rhotert.

Anlegerschützer halten dagegen. Dass ein Unternehmen, das Kapital von Privateinlegern einsammele, „wenigstens das Geld haben muss, um einen Prospekt zu finanzieren, finde ich nicht schlecht“, sagt Jürgen Kurz von der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW). Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) nennt die Regulierung von Crowdinvesting „überfällig“. Verständnis zeigt er allerdings dafür, dass die Internet-Plattformen eine dem Medium angepasste Regulierung fordern.

Der Entwurf für das Kleinanlegerschutzgesetz sieht vor, dass Einlagen von mehr als 250 Euro nur angenommen werden dürfen, wenn der Anleger das Vermögensanlage-Informationsblatt unterzeichnet und an den Anbieter zurückschickt. Denkbar wäre nach Auffassung von Anlegerschützer Bauer stattdessen ein „Double-Opt-in-Verfahren“, wie man es von der Bestellung von Newslettern kennt: Nach der Anmeldung über ein Online-Formular bekommt der Interessent hier zunächst eine Mail mit einem Bestätigungslink zugeschickt. Nur wenn er diesen binnen einer bestimmten Frist aufruft, wird ihm der Newsletter auch tatsächlich zugesandt.

KfW sieht in der Regulierung Vorteile für die Beteiligten

In den angelsächsischen Ländern wird Crowdinvesting übrigens bereits reguliert. In den USA dürfen Anleger nur einen gewissen Prozentsatz ihres Jahreseinkommens dafür aufwenden. In Großbritannien gilt seit dem Frühjahr eine Grenze von zehn Prozent des frei verfügbaren Vermögens. Dafür greift nach den britischen Regeln die Prospektpflicht erst ab einem Finanzierungsvolumen von fünf Millionen Pfund.

Die Staatsbank KfW sieht in den deutschen Regulierungsplänen langfristig Vorteile für alle Beteiligten: „Wir hoffen auf eine nachhaltige Entwicklung, auch wenn es eine Verlangsamung bedeuten sollte“, sagt die KfW-Volkswirtin Vivien Lo.