Wer sich in Quarantäne befindet, darf die Wohnung eigentlich nicht verlassen. Aber was gilt für gemeinschaftlich genutzte Räume oder die Müllentsorgung? Wir klären auf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Viele Menschen in Deutschland befinden sich mittlerweile schon das zweite oder dritte Mal in Quarantäne. Sich auf die eigenen vier Wände zu beschränken, ist aber besonders für Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit einigen Komplikationen verbunden. Denn oftmals befindet sich die Waschmaschine in einem Gemeinschaftsraum und um an die Mülltonnen zu gelangen, muss man durch den Hausflur. Dabei besteht das Risiko, auf andere Mieter des Hauses zu treffen und diese im schlechtesten Fall anzustecken. Aber was gilt es offiziell zu beachten?

 

Quarantäne: Darf man in die Waschküche?

Quarantäne heißt, in den eigenen vier Wänden zu bleiben, wie uns das Sozialministerium auf Anfrage bestätigt hat. Wohnt man in einem Mehrfamilienhaus, darf die eigene Wohnung also nicht verlassen werden. Der Hausflur ist genauso zu meiden wie die Waschküche oder andere Gemeinschaftsräume. Auch das Rausbringen von Müll ist während der Quarantäne nicht gestattet, wenn man in einem Mehrfamilienhaus wohnt. Das Sozialministerium Baden-Württemberg empfiehlt für Tätigkeiten wie Müll rausbringen, den Briefkasten leeren oder Wäsche in der Gemeinschaftswaschküche waschen, wenn möglich Freunde, Familie oder Nachbarn um Hilfe zu bitten. Ist das nicht möglich, muss man bis nach der Quarantäne warten, um die liegen gebliebenen Hausarbeiten zu erledigen.