Die Wespen in der halbvollen Cola ertränken oder mit der Fliegenklatsche erschlagen – viele Menschen entledigen sich der ungebetenen Sommergäste auf brutale Art und Weise. Aber ist das überhaupt legal? Wir klären auf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Darf man Wespen töten?

Grundsätzlich ist es gemäß § 39 Absatz 1 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten, wild lebende Tiere in Deutschland mutwillig zu beunruhigen oder sie ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch das Zerstören oder Beeinträchtigen der Lebensstätten, zum Beispiel der Nester wild lebender Tiere ist untersagt. Einige Wespenarten wie Hornissen, Kreisel- oder Knopfhornwespen sind besonders geschützt. Das heißt, für sie gelten darüber hinaus bestimmte Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote. Am Kaffeetisch begegnen uns allerdings laut Naturschutzbund Baden-Württemberg (NABU) in der Regel nur die Gemeine und die Deutsche Wespe, die unter dem allgemeinen Artenschutz stehen. Wer sie mutwillig tötet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

 

Wespen töten: Welche Strafe droht?

Sowohl das Töten einzelner Wespen als auch die Zerstörung eines Nests kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Das Bundesnaturschutzgesetz ermöglicht zwar Strafen von bis zu 50.000 € für das Töten wild lebender Tiere, allerdings ist eine so hohe Summe äußerst unwahrscheinlich. Laut Recherchen der Seite Correctiv würden es die meisten Behörden im Falle einer Wespe vermutlich bei einer mündlichen Verwarnung belassen.

Überhaupt sei es laut Angaben der durch Correctiv befragten Behörden schwierig, das Töten einzelner Tiere zu ahnden. Denn wo kein Kläger, da kein Richter. Selbst wenn man erwischt würde, sei es immer eine Einzelfallentscheidung, wie hoch ein mögliches Bußgeld ausfiele. Wahrscheinlicher als beim Töten einer einzelnen Wespe erwischt und dafür bestraft zu werden, ist es, den Behörden beim Entfernen eines Wespennests aufzufallen. Hierbei ist bei einem Erstvergehen vermutlich ein mittlerer zweistelliger bis niedrig dreistelliger Betrag fällig. Für höhere Bußgelder müsste man wiederholt grundlos Wespennester zerstören.

Diese Informationen sollten jedoch nicht als Freifahrtschein verstanden werden, beim nächsten Kaffeekranz sämtliche Wespen, die angeschwirrt kommen, zu töten. Denn die Tierchen sind laut NABU nicht nur Pflanzenbestäuber, sondern auch Schädlingsbekämpfer. Auf ihrem Speiseplan stehen neben Kuchen und Steak auch kleine Insekten wie Blattläuse, Mücken oder Motten. Somit sind sie ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems in Deutschland. Was Sie gegen die Wespen tun können, ohne sie zu töten, lesen Sie hier.

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