Nach drei Monaten DSGVO: Die neuen europäischen Regeln, um die Daten der Bürger zu schützen, zeigen Wirkung. Doch noch immer sind viele Firmen verunsichert und stellen ihre Dienste im Internet komplett ein.

Stuttgart - In den ersten drei Monaten seit Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind die Behörden zum Teil an ihre Grenzen gestoßen. Bei Stefan Brink, dem obersten Datenschützer des Landes Baden-Württemberg, ist das Arbeitsaufkommen kurzzeitig auf das Dreifache angestiegen. Andere mit Datenschutz beauftragte Behörden in Deutschland mussten wegen Überlastung ihr Angebot kurzzeitig sogar einstellen, betroffen waren unter anderem Telefonauskünfte. Laut Brink soll bis Ende des Sommers der Berg an Anfragen, Beschwerden und Beratungen abgearbeitet sein. Er hofft, dass sich dann insbesondere die Bearbeitungsdauer wieder normalisieren wird.

 

Insgesamt ist das Interesse am Thema Datenschutz durch die DSGVO gestiegen. Laut Brink rechnet die Behörde bis Ende des Jahres mit 5000 Anfragen anstatt der bislang jährlich üblichen 2500 Fälle.

Um etwaige Rechtsstreitigkeiten und Bußgelder zu vermeiden, stellten zahlreiche Betreiber ihre Dienste im Internet vorübergehend ein. Die von Experten erwartete Abmahnwelle wegen vermeintlicher Verstöße gegen die DSGVO blieb bisher aber aus. Juristen und Datenschützer führen das darauf zurück, dass auch drei Monate nach Anwendbarkeit des Gesetzes noch keine gültige Rechtsprechung zur DSGVO vorliegt – umtriebige Abmahnvereine- und Abmahnanwälte würden deshalb noch behutsam agieren. Datenschützer Brink geht davon aus, dass sich auch die Zahl der Abmahnungen erhöhen wird, aber „ob es die befürchtete Flut geben wird, wage ich zu bezweifeln.“

Die neuen Regeln zum Datenschutz sollen Bürgern mehr Mitsprache geben, was mit ihren Daten passiert. Vor allem haben Verbraucher dadurch ein Auskunftsrecht.