Der Europäische Gerichtshof hat grünes Licht für den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM gegeben. Ein irischer Abgeordneter hatte Verfassungsklage eingereicht.

Luxemburg - Das oberste EU-Gericht hat den neuen europäischen Rettungsschirm ESM gebilligt. Der ESM verletze nicht das Haftungsverbot, wonach ein Staat nicht für die finanziellen Verbindlichkeiten eines anderen gerade stehen darf, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag (Rechtssache C-370/12).

 

Damit wiesen die Richter des EuGH die Einwände des irischen Abgeordneten Thomas Pringle zurück, der vor dem höchsten Gericht seines Landes gegen den Rettungsschirm geklagt hatte.

Der EU-Vertrag verbiete nicht, dass Länder einander finanzielle Unterstützung gewähren, betonten die Richter. Allerdings müsse das Empfängerland im Gegenzug solide wirtschaften. Zudem hafteten die am ESM beteiligten Staaten gar nicht für die Schulden anderer Länder.

Auch das Verbot zum Erwerb von Schuldtiteln umgehe der ESM nicht. Dies gelte nur für die nationalen Zentralbanken sowie die Europäische Zentralbank, erklärte der EuGH.

Das Schnellverfahren, mit dem die Euro-Staaten den neuen Rettungsschirm installierten, sei rechtens gewesen - unter anderem, weil die Kompetenzen der EU durch ihn nicht ausgeweitet worden seien.

Der ESM soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Er kann Euro-Ländern bis zu 500 Milliarden Euro geben. Nach und nach soll er mit 700 Milliarden Euro ausgestattet werden. 80 Milliarden davon sind Barkapital, der Rest Garantien. Auf Deutschland entfallen 21,7 Milliarden Euro Bar-Kapital und 168,3 Milliarden Euro Garantien.