Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber will den Acht-Stunden-Tag im Arbeitszeitgesetz beseitigen und wirbt für eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden. Die Gewerkschaften widersprechen – sie setzen auf betriebliche Regelungen.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Das Arbeitszeitgesetz von 1994 ist da völlig klar: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten“, heißt es in Paragraf drei. „Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Paragraf fünf besagt: „Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.“

 

Somit wird in Deutschland massenhaft gegen das Gesetz verstoßen: Viele Beschäftigte arbeiten dauerhaft und gar ohne Ausgleich länger als acht Stunden am Tag, doch niemanden hat dies bisher gestört. Nur die von den Mindestlohnkontrollen geplagte Hotel- und Gaststättenbranche weist seit geraumer Zeit auf den gelebten Widerspruch zum Arbeitszeitgesetz hin.

„Tägliche Höchstarbeitszeit abschaffen“

Jetzt rüttelt auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) an womöglich überkommenen Vorgaben. Obwohl bereits im Mai veröffentlicht, sorgt ein Positionspapier mit dem Titel „Chancen der Digitalisierung nutzen“ plötzlich für Furore. Darin heißt es: „Um mehr Spielräume zu schaffen und betriebliche Notwendigkeiten abzubilden, sollte das Arbeitszeitgesetz von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden.“ Schon jetzt seien Arbeitszeitkonten ein wichtiges Instrument der Flexibilisierung, sie würden angesichts schwankender und unregelmäßiger Nachfragen im digitalen Zeitalter noch erheblich an Bedeutung zunehmen. „Gesetzliche Beschränkungen solcher zumeist in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelten Arbeitszeitsystemen sind überflüssig.“ Notwendig sei vielmehr, den konstruktiven Umgang mit Arbeitszeitkonten durch rechtssichere Rahmenbedingungen zu begleiten.