Die Zahl der Waffenbesitzkarten ist 2022 erneut gestiegen. Mit der Erlaubnis kann man scharfe Schusswaffen wie die des Amokläufers von Hamburg kaufen und besitzen.

Baden-Württemberg: Florian Dürr (fid)

In Baden-Württemberg gibt es immer mehr Menschen, die eine scharfe Schusswaffe kaufen oder besitzen möchten: Die Zahl der Waffenbesitzkarten ist im vergangenen Jahr auf 262 751 gestiegen. Das zeigen Zahlen des Innenministeriums, die unserer Zeitung vorliegen. Im Vergleich zum Vorjahr (262 039) sind 712 mehr scharfe Waffen registriert worden. Seit 2015 steigt die Zahl kontinuierlich an: Damals waren noch 254 756 Waffenbesitzkarten registriert.

 

Auch der Amokläufer von Hamburg, der am Donnerstag in einer Kirche der Zeugen Jehovas sieben Menschen und sich selbst erschossen hat, besaß seine halbautomatische Pistole legal, weil er als Sportschütze registriert war.

Zahl der Waffenscheine in Baden-Württemberg stark rückläufig

Den Grünen in Baden-Württemberg missfällt die Entwicklung der Waffenzahlen: „Ich bin fest davon überzeugt: Weniger private Waffen bedeuten mehr öffentliche Sicherheit. Je weniger Waffen im Umlauf sind, desto sicherer leben wir alle“, sagt der innenpolitische Sprecher, Oliver Hildenbrand, gegenüber unserer Zeitung. Halbautomatische Pistolen wie die Tatwaffe des Amokläufers von Hamburg sollte die Bundesregierung verbieten. Und: „Von allen Personen, die Waffen besitzen wollen, sollte zunächst die Vorlage eines psychologischen Gutachtens verlangt werden“, fordert Hildenbrand. Die Grünen im Land begrüßen daher den Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), das Waffenrecht in Deutschland zu reformieren – und diesen Gesetzesentwurf auf Lücken zu überprüfen.

Um scharfe Schusswaffen wie eine halbautomatische Pistole auch in der Öffentlichkeit mit sich führen zu dürfen, benötigen die Besitzer einen Waffenschein. Über einen solchen verfügen aber immer weniger Menschen im Südwesten: So waren laut Innenministerium Ende 2014 noch 2525 Waffenscheine registriert, im vergangenen Jahr lediglich 384.