Ein Polizist droht einem Demonstranten, auf ihn zu schießen, sollte er es wagen, den Beamten zu schubsen. Der Dresdner Polizeipräsident sieht darin keinen Anlass für disziplinarrechtliche Schritte.

Dresden - Die Drohung eines Polizei-Einsatzleiters auf einer Demonstration am Sonntag in Dresden hat für Wirbel gesorgt. In einem Video ist der Beamte mit den Worten „Schubs mich und du fängst Dir ‚ne Kugel“ zu hören, gleichzeitig legt er seine Hand über seine Dienstwaffe. Die Polizeidirektion Dresden bestätigte am Sonntagabend den Vorfall. Der Einsatzleiter habe seine Hand über seine Dienstwaffen gelegt, um deren mögliche Wegnahme zu verhindern.

 

Der Vorfall ereignete sich auf einer Demonstration gegen die europäische Flüchtlingspolitik. Nach Polizeiangaben wurde aus der Menge heraus ein Nebeltopf geworfen. Der Einsatzleiter wollte diesen im Alleingang als Beweismittel sichern. In der Folge hätten ihn 25 bis 30 vermummte Demonstranten bedrängt, der Beamte habe dabei einen Stoß in Brusthöhe gespürt. Als er sich daraufhin von der Gruppe entfernen wollte, habe er die Hand über die Waffe gelegt.

Kein Anlass für disziplinarrechtliche Schritte

Polizeipräsident Jörg Kubiessa sprach von einer „hektischen, unübersichtlichen Situation“. Das Sichern der Dienstwaffe in so einer angespannten Lage sei richtig und angemessen. Allerdings entspreche das Vorgehen des Einsatzleiters bei der Sicherung des Nebeltopfes nicht den Grundsätzen der Eigensicherung.

Der Beamte bedauere den von ihm geäußerten Satz. Gleichzeitig habe er glaubhaft versichert, „dass die Anwendung der Schusswaffe oder auch nur deren Androhung nie eine Handlungsoption für ihn war“, erklärte Kubiessa. Der Polizeipräsident sieht keinen Anlass für disziplinarrechtliche Schritte.