Die Denkmalschützer bleiben hart: Ein widerrechtlich errichteter Zaun im Stuttgarter Norden soll wieder abgerissen werden. Jetzt haben die Eigentümer den Petitionsausschuss des Landtags eingeschaltet.

S-Nord - Die Denkmalschützer vom Amt für Stadtplanung und Wohnen bleiben dabei: Bernadette und Hans-Erich Rall müssen den Zaun samt Tor vor dem Gebäude Birkenwaldstraße 187 abreißen, weil er nicht ins Bild der denkmalgeschützten Viergiebelweg-Siedlung passt (wir berichteten). Auch ein Gespräch mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, in dem die Eigentümer versprachen, den 1,60 Meter hohen Zaun hinter Efeu und Blauregen zu verbergen, konnte das Amt nicht umstimmen. Die Abbruchverfügung bleibt bestehen.

 

Anwalt setzt auf „Augenmaß“

Ein Schimmer Hoffnung, den 10 000 Euro teuren Zaun, der weitere 10 000 Euro kosten würde, wenn er abgerissen und erneuert werden müsste, bleibt dem Ehepaar noch. Sie haben den Rechtsanwalt Peter Wetter eingeschaltet – und der hat beim Landtag Petition eingereicht. Wetter ist zuversichtlich, dass die Mitglieder „mit Augenmaß“ entscheiden: Er war früher selbst Mitglied im Petitionsausschuss, und er war viele Jahr als Vorsitzender des Fördervereins Alt Stuttgart im Denkmalschutz aktiv. Die Chancen, dass die Petition durchgeht schätzt er auf „mehr als 50 Prozent“. Seiner Meinung nach gehört das Gebäude, das am Beginn der Siedlung an der Birkenwaldstraße und nicht am Saumweg steht, nicht zur Siedlung: „Das beweisen doch schon die unterschiedlichen Straßennamen.“

Weitere Gründe gegen den Abriss des Zauns seien die Parkplätze vis-à-vis von dem Gebäude angelegt: „Die Autos parken vorwärts ein und pusten ihre Abgase direkt auf das Anwesen der Ralls“, stellt er fest. Durch die Anhebung der Straße biete das Heim des Ehepaars sogar noch mehr an Fläche für die giftigen Gase. Die „sinnlose Erhöhung“ bezeichnet der Rechtsanwalt als einen weit größeren Eingriff in den Denkmalschutz als den illegalen Zaun.

Durch die Petition ist zumindest eins erreicht: ein Aufschub, denn der Zaun hätte in diesem Frühjahr weg sollen. „Bis der Petitionsausschuss entscheidet, geht mindestens ein Jahr ins Land“, sagt Wetter. Und bis die Mitglieder des Ausschusses sich vor Ort ein Bild über die Situation machen, ist vielleicht nicht nur Efeu und Blauregen über den Zaun, sondern auch Gras über die Sache gewachsen.

Die Bewohner im Viertel wundern sich derweil, dass ein Nachbar „überdimensional große Dachfenster“ mit Genehmigung der Denkmalschützer einbauen durfte. „Vergleichbare Anträge anderer wurden vergangenes Jahr abgelehnt“, sagt einer. Die Begründung des Stadtplanungsamts dürfte in der Siedlung für reichlich Ärger und Kritik sorgen. Darin heißt es: Bei dem Haus am Viergiebelweg 4 sei in Absprache mit den Antragstellern, dem Landesdenkmalamt und der Unteren Denkmalschutzbehörde ein Versuchsprojekt genehmigt worden. Damit solle eine Lösung für größere Dachflächenfenster gefunden werden, die sich besser in die Dachfläche einfügen als durchgehende Standard-Dachflächenfenster. Das verbaute Fenstersystem zeichne sich dadurch aus, dass es nur sehr geringfügig nach außen auftrage und keine äußere Rahmenkonstruktion habe, sondern nur Glasscheiben, die im Randbereich mit einer rückwärtigen Keramikbeschichtung versehen sind. Außerdem habe es eine Mindestbreite von 50 Zentimetern innen. Es könne damit ohne Beschädigung der Sparrenkonstruktion eingebaut werden und sei reversibel. Anfang Mai will das Landesdenkmalamt den Versuch auswerten.