Voraussichtlich im Juni beginnt am Landgericht Stuttgart der Prozess gegen einen 30-Jährigen, der im vergangenen September in Neuhausen eine Seniorin getötet und ausgeraubt haben soll. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage wegen Mordes erhoben.

Neuhausen - Im Fall des brutalen Mordes an einer 84-Jährigen in Neuhausen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart jetzt Anklage erhoben. Sie wirft einem in Untersuchungshaft sitzenden 30-Jährigen vor, am Abend des 3. September vergangenen Jahres die Seniorin in deren Wohnung ermordet und ausgeraubt zu haben. Der dringend Verdächtige, der das Opfer schon seit längerem gekannt haben soll, streitet die Tat nach wie vor ab. Laut Heiner Römhild, dem Sprecher der Staatsanwaltschaft, beginnt der Prozess am Landgericht Stuttgart voraussichtlich im Juni. Ein genauer Termin sei noch nicht festgesetzt.

 

„Besondere Schwere der Schuld“

Die Ermittlungen zu der Tat, die im vergangenen September über Neuhausen hinaus Entsetzen ausgelöst hatte, sind abgeschlossen. Nach dem Bericht, welcher der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorliegt, geht diese davon aus, dass es der 30-Jährige war, der seine Bekannte an jenem Abend aufsuchte und sie in ihrer Wohnung umbrachte. Die Anklagebehörde erkennt im Vorgehen des mutmaßlichen Täters zudem die Merkmale der „besonderen Schwere der Schuld“, wie Römhild erklärt. Es werde davon ausgegangen, dass der Mann heimtückisch und aus Habgier gehandelt habe.

Der Täter hatte nach der Tat versucht, mit der geraubten Scheckkarte des Opfers an einem Bankautomaten in Filderstadt Geld abzuheben. Das habe der 30-Jährige in seinen Vernehmungen ebenso zugegeben wie die Tatsache, dass er Geldsorgen gehabt habe, was ein wahrscheinliches Motiv für die Tat ist. Aber er streite ab, die Frau getötet zu haben. Allerdings können die Beweise, die die Ende September aufgelöste 50-köpfige Sonderkommission „Linde“ zusammengetragen hat, durchaus als erdrückend bezeichnet werden. So deuten laut der Polizei am Tatort gesicherte DNA-Spuren auf den Mann hin, der aufgrund eines zurückliegenden Diebstahldelikts bereits in der Datei gespeichert gewesen war. Zudem habe er das Opfer schon seit einiger Zeit gekannt, weshalb die Ermittler davon ausgehen, dass dieses ihn freiwillig in die Wohnung in der Neuhausener Lindenstraße gelassen hat.

Der Verdächtige hat kein Geständnis abgelegt

Weil der Mann kein Geständnis abgelegt hat, aber dringend verdächtig ist, ist bis heute kein sogenanntes Täterwissen an die Öffentlichkeit getragen worden. So wurde beispielsweise lediglich mitgeteilt, die Frau sei durch „Gewalteinwirkung“ gestorben. Dem Vernehmen nach soll die Seniorin auf äußerst grausame und brutalste Art und Weise getötet worden sein. Genaueres wurde aus ermittlungstaktischen Gründen nicht preisgegeben. Nur so sei eine wasserdichte Beweisführung möglich, die nun zur Anklageerhebung geführt hat.

Der im Kreis Esslingen wohnhafte mutmaßliche Raubmörder war nur vier Tage nach der Tat festgenommen worden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.