Seit dem 13. Januar gilt die aktuelle "Corona-Verordnung Absonderung" für Baden-Württemberg. Unser Quarantäne-Rechner zeigt Ihnen auf Grundlage dieser Verordnung an, was für Sie wie lange gilt, wenn Sie infiziert, Haushaltsangehöriger oder Kontaktperson sind.

Baden-Württemberg - Für positiv getestete Personen endet die Quarantäne laut neuer "Corona-Verordnung Absonderung" zehn Tage nach dem Erstnachweis des Erregers. Als Erstnachweis zählt ein Antigen-Schnelltest mit Testzertifikat oder ein positives PCR-Ergebnis. Doch wie werden die zehn Tage gezählt? Gilt der Tag des Abstrichs oder des Ergebnisses als Quarantäne-Beginn? Der "Schwarzwälder Bote" hat beim Sozialministerium nachgefragt.

 

"Der Erstnachweis des Erregers wird als Bezugszeitpunkt für die Berechnung des Absonderungszeitraums genutzt", erklärt ein Sprecher. Für den Erstnachweis des Erregers sei der Zeitpunkt der Probenentnahme gemäß des Laborbefunds maßgeblich. Sollte auf dem Laborbefund kein Abstrich-Zeitpunkt stehen, gelte der Tag des Eingangs der Probe beim Labor. Der Nachweistag ist dabei als Tag Null zu zählen. Errechnen Sie mit wenigen Klicks, was für Sie gilt.