Baden-Württemberg: Heinz Siebold (sie)

War es Frust über die Niederlage oder ein Zeichen von Vorfreude? Was hat ihn zu dieser Ansage bewogen? Womöglich etwas von beidem. Jedenfalls hat der abgewählte Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon im Licht des Wahlergebnisses offen verkündet: „Ich habe immer gesagt: Wenn ich es nicht werden sollte, dann werde ich in Ruhestand gehen. Das werde ich jetzt auch machen.“ Nun wird Salomon im August erst 58 Jahre alt – da würden andere an seiner Stelle wohl einen Neustart wagen. Doch der Grüne sagt: „Ich habe mein Leben lang viel gearbeitet. Jetzt trete ich kürzer.“

 

Diese Perspektive hätten vermutlich viele gerne, die in ihrem Leben auch hart gearbeitet haben, aber noch bis zum 65., 66. oder gar 67. Lebensjahr durchhalten müssen, um auf ihre angestrebte Rente zu kommen. Dabei tut Salomon nichts Unrechtes – nach zwei Amtszeiten als OB steht dem „kommunalen Wahlbeamten auf Zeit“ eine Pension zu, die sich laut Landeskommunalbesoldungsgesetz aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der entsprechenden Dienstzeit zusammensetzt. Der Ruhegehaltssatz beträgt nach einer Amtszeit von 16 Jahren, abgesehen von möglichen Zu- und Abschlägen, 48,8 Prozent der letzten Bezüge. Als Stadtoberhaupt dürfte Salomon nach Einschätzung des Beamtenbunds in Besoldungsgruppe 11 eingestuft worden sein, was derzeit einem Bruttomonatsgehalt von 13 383 Euro entspreche.