Kleiderkammern und Tafelläden leiden an einem unnötigen zusätzlichen bürokratischen Aufwand – Grund dafür ist die neu geltende Bonpflicht.

Stuttgart - Die neu geltende Bonpflicht stellt die ehrenamtlichen Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) vor Herausforderungen. So hätten etwa Kleiderkammern und Tafelläden einen unnötigen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, hieß es beim DRK-Landesverband Baden-Württemberg. In nahezu allen 82 Einrichtungen im Bereich des Verbands müssten die Kassensysteme modernisiert oder erneuert werden.

 

Kritik an der Bonpflicht

Seit Jahresbeginn müssen Bäcker, Wirte und andere Geschäftsinhaber mit elektronischer Kasse bei jedem Verkauf einen Kassenbon erstellen.

Wegen der neuen Regelungen seien viele bisherige Kassensysteme nicht mehr gesetzeskonform, hieß es bei dem Verband weiter. „Es ist uns unverständlich, weshalb das Gesetz keine generelle Ausnahme für karitative Einrichtungen vorsieht, die Sachspenden an Bedürftige ausgeben und maßgeblich vom Ehrenamt getragen werden“, sagte die Präsidentin des Landesverbands, Barbara Bosch, laut Mitteilung. Härtefallregelungen sehe das Gesetz nur in Einzelfällen vor. Diese müssten von jeder Einrichtung einzeln beim Finanzamt zur Prüfung beantragt werden.