Obstdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann geahndet werden. Weil Stücklesbesitzer nicht immer alle Früchte ernten können, gibt es die Aktion „Gelbes Band“.

Rems-Murr: Chris Lederer (cl)

Die Äpfel sind reif, die Ernte ist in vollem Gange. So verlockend die süßen Früchte auf Streuobstwiesen oder von Bäumen am Straßenrand für Spaziergänger auch sein mögen – wer sich unerlaubt an privaten Obstbäumen bedient, begeht einen Diebstahl. Finger weg von fremden Früchten, warnt auch Adrian Klose, Obstbauberater beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis. Denn den straffreien Mundraub gebe es nicht mehr – auch wenn das viele Leute meinten. Bis Mitte der 1970er Jahre war das Entwenden von Nahrungsmitteln in geringen Mengen zum alsbaldigen Verbrauch noch ein Kavaliersdelikt, das nicht geahndet wurde. „Heute ist das streng genommen Diebstahl“, sagt Klose. „Egal, ob man einen Sack Äpfel holt oder nur einen einzigen Apfel.“ Und leider sei weder das eine noch das andere Phänomen selten, wie die Obstbauern immer wieder berichteten.