In Stuttgart könnte es 2020 zwei Fahrverbotszonen geben. Die für Euro-5-Diesel würde sich in einem kleineren Bereich der bekannten Umweltzone befinden.

Stuttgart - Wenn die Luft nicht besser wird, droht in Stuttgart zum 1. Juli nächsten Jahres ein großflächiges Fahrverbot für Diesel auch der Euronorm 5. Uwe Lahl, der Amtschef im Landesverkehrsministerium, kündigte am Dienstag die fünfte Fortschreibung des Luftreinhalteplans an. Diese soll im Dezember veröffentlicht werden. Sie sieht ein zonales Fahrverbot für Euro 5-Diesel vor. Die Zone soll allerdings deutlich kleiner sein, als die bisherige Umweltzone, die das ganze Stadtgebiet umfasst, und in der Diesel bis einschließlich Euro 4 nicht mehr fahren dürfen. Lahl nannte am Dienstag die Innenstadt und die Stadtteile Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen als mögliche neue Zone in der bekannten Umweltzone. „Das ist noch nicht fix“, betonte er jedoch. „Wir versuchen alles, das zu vermeiden“, sagte Lahl in Vertretung des erkrankten Verkehrsministers Winfried Hermann. Wenn im April oder Mai 2020 in Sicht sei, dass der Stickstoffdioxid-Grenzwert (im Jahresmittel 40 Mikrogramm pro Kubikmeter) erreicht würde, „dann wird die fünfte Fortschreibung nicht scharf gestellt“, betonte der Ministerialdirektor. „Wenn wir Glück haben, brauchen wir das nicht.“

 

Lahl kündigte an, dass die vierte Fortschreibung „in wenigen Tagen“ in Kraft treten werde. Darin sind ab 1. Januar Fahrverbote für Euro 5 Diesel auf vier Abschnitten der B 14 und der B 27 vorgesehen, und zwar in beide Fahrtrichtungen: am Neckartor (vom ADAC bis zur Kreuzung Cannstatter/Heilmannstraße), in der Hauptstätter Straße (vom Österreichischen Platz bis zum Marienplatz), in der Hohenheimer Straße und der Heilbronner (von der Kreuzung Kriegsbergstraße bis zur Kreuzung Wolframstraße). Laut Gerichtsentscheidung ist das Land bereits seit September 2019 dazu verpflichtet, ein Fahrverbot für Euro-5-Diesel zu verhängen.