Jetzt muss erneut ein Gericht entscheiden: Die Landesregierung klagt dagegen, weitere Verkehrsbeschränkungen gegen Dieselfahrzeuge in Stuttgart umsetzten zu müssen.

Stuttgart - Die Landesregierung hat am Freitag ihre angekündigte Vollstreckungsgegenklage gegen das erweiterte Euro-5-Dieselfahrverbot beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Das war im Koalitionsausschuss von Grünen und CDU Anfang Juli vereinbart worden, um die im Luftreinhalteplan vom 1. Juli an festgeschriebenen zonalen Fahrverbote in allen Innenstadt-Bezirken, Bad Cannstatt, Zuffenhausen und Feuerbach abzuwenden. Verbunden mit der Klage ist auch ein Eilantrag, denn die Klage selbst kann die Vorschriften aus dem Luftreinhalteplan nicht aufschieben. Sie ergeben sich aus dem Grundsatzurteil zu Dieselfahrverboten, die das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2018 gefällt hatte. Das höchste Verwaltungsgericht hatte sogar ein flächendeckendes Euro-5-Dieselverbot in ganz Stuttgart bereits von September 2019 an verfügt. Das für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 4 gilt seit Anfang 2019.

 

Stadt muss Schilder beschaffen

„Wir hoffen nun auf eine schnelle Entscheidung über den Eilantrag“, so ein Sprecher des Verkehrsministeriums. Das Regierungspräsidium hat die Landeshauptstadt angewiesen, für rund 160 Standorte Schilder für das neue Fahrverbot zu beschaffen. Die Blechtafeln würde aber nicht mehr rechtzeitig zu bekommen sein, hatte eine Stadtsprecherin auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt. Mit der Vollstreckungsabwehrklage will die Landesregierung erreichen, dass das Gericht die jüngste Entwicklung bei der Belastung der Bürger durch Luftschadstoffe würdigt. Die Stickstoffdioxidwerte, an denen das Fahrverbot hängt, lagen in diesem Jahr zumindest bis Ende Mai unter der EU-Grenze von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Für den Grenzwert gilt allerdings ein Zeitraum von zwölf Monaten.