Der Stuttgarter Autobauer Daimler ist einem Medienbericht zufolge vom Landgericht Stuttgart in drei Fällen zur Zahlung von Schadensersatz wegen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Dieselmotoren verurteilt worden.

Stuttgart - Der Autobauer Daimler ist einem Medienbericht zufolge vom Landgericht Stuttgart in drei Fällen zur Zahlung von Schadensersatz wegen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Dieselmotoren verurteilt worden. Wie „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR am Freitag berichteten, betragen die Summen dabei zwischen 25 000 und 40 000 Euro. Brisant seien diese Entscheidungen, weil das Gericht damit die sogenannten „Thermofenster“ von Mercedes-Motoren als unzulässige Abschalteinrichtungen bewertet habe. Daimler hat bereits Berufung angekündigt.

 

Viele weitere Klagen gegen Daimler beim Stuttgarter Landgericht anhängig

Nach Angaben eines Gerichtssprechers seien in Stuttgart bereits viele weitere Klagen von Autokäufern gegen Daimler anhängig, hieß es in dem Bericht weiter. Auch mit einer erheblichen Zahl weiterer Klagen werde gerechnet. Der an einem der drei Verfahren beteiligte Münchner Rechtsanwalt Thorsten Krause bezeichnete die Urteile demnach als absoluten „Durchbruch“, viele Käufer von Mercedes-Dieselautos hätten nur auf derartige Entscheidungen gewartet. Er rechne nun mit einer „erheblich weiterren Zahl an Klagen“, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“.

Die drei Urteile von Stuttgart sind laut dem Bericht nicht die ersten, in denen Daimler zu Schadenersatz-Zahlungen verurteilt wurde. Auch die Landgerichte in Hanau und Karlsruhe hatten demnach 2018 ähnlich geurteilt, aber nicht so deutlich von unzulässigen Abschalteinrichtungen gesprochen.

Daimler kündigt an, Berufung einzulegen

„Wir können die Urteile des Landgerichts Stuttgart nicht nachvollziehen und werden Berufung einlegen“, sagte eine Daimler- Sprecherin unserer Zeitung. Bei Daimler seien bereits zuvor verschiedene Kundenklagen eingegangen, heißt es bei Daimler weiter. Bisher seien 48 Klagen abgewiesen und fünf – einschließlich der drei aktuellen – sei stattgegeben worden. Gegen alle fünf Urteile habe der Stuttgarter Autokonzern Berufung eingelegt. Die Daimler-Sprecherin wies darauf hin, dass auch das Landgericht Stuttgart bereits „klageabweisende Urteile“ gefällt habe. „Die Kammern urteilen unterschiedlich innerhalb des Landgerichts Stuttgart“, heißt es bei Daimler.

Teilweise enorme Abweichungen der Werte auf Prüfstand und Straße

Die sogenannten „Thermofenster“ seien notwendig, um Schäden am Motor zu verhindern. Der Begriff „Thermofenster“ steht für ein Verfahren, das die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen drosselt, um schädlichen Ablagerungen im Motor vorzubeugen. Externe Experten haben – früheren Angaben zufolge – jedoch Zweifel, „ob die gewählten Thermofenster in vollem Umfang durch den Motorenschutz gerechtfertigt sind“. Die großzügige Auslegung dieser Fenster durch die Autobauer gilt als einer der Hauptgründe für die teilweise enormen Abweichungen zwischen den Stickoxid-Emissionen auf dem Prüfstand und auf der Straße.