Insbesondere Dieselfahrer aus der Region haben sich schon zu Wochenbeginn um eine Ausnahmegenehmigung von den ab 1. Januar geltenden Fahrverboten bemüht. Den ersten der begehrten Freifahrtscheine erhielt aber ein Stuttgarter Wohnmobilist.

Stuttgart - Seit Montagmorgen können vom Fahrverbote betroffene Dieselfahrer aus Stuttgart und der Region Ausnahmegenehmigungen bei der Stadt beantragen. Das Interesse scheint groß: Bis zum Nachmittag seien bereits rund 230 Anträge eingereicht worden, sagte eine Stadtsprecherin: „Der erste Antrag war bereits um 0.54 Uhr im System.“ Auch die ersten zwei Genehmigungen sind bereits erteilt: Ein Wohnmobilfahrer aus Stuttgart war der erste, der den Freifahrtschein erhielt. Die meisten Anträge seien von außerhalb Stuttgarts gekommen, so die Sprecherin. Für die Einwohner der Landeshauptstadt, die einen Diesel der Schadstoffklasse Euronorm 4 und schlechter fahren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2019. Für alle anderen Dieselfahrer tritt das Fahrverbot am 1. Januar in Kraft. Die Stadt rechnet mit rund 7200 Anträgen – das entspricht zehn Prozent der regionsweit vom Verbot betroffenen Dieselfahrer.

 

Unter der Adresse https://service.stuttgart.de/lhs-services/ag-diesel-verkehrsverbot/ können die Antragssteller ihre Daten und erforderlichen Dokumente hochladen. Darüber hinaus können Anträge auch persönlich in der Jägerstraße 14, 70174 Stuttgart, abgegeben werden. Fragen können schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail an verkehrsverbot@stuttgart.de gestellt werden. Telefonisch ist das zehnköpfige Team unter 07 11/2 16-3 21 20 zu erreichen.