Im Dieselskandal urteilen deutsche Gerichte mal so, mal so. Nun erbittet das Landgericht Stuttgart vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klare Leitlinien. Kläger und Beklagte begrüßen das gleichermaßen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll auf Antrag des Landgerichts Stuttgart grundsätzliche Rechtsfragen im Dieselskandal klären. Einen entsprechenden Beschluss hat die zuständige Zivilkammer am Freitag in einem Verfahren verkündet, bei dem ein Kläger von der Rechtsschutzversicherung des ADAC Deckung für sein Vorgehen gegen BMW fordert. Von dem Luxemburger Gerichtshof will der „Dieselrichter“ Fabian Richter Reuschle unter anderem wissen, ob temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen – auch als Thermofenster bekannt – nach EU-Recht zulässig sind. Zudem möchte er klären lassen, ob die Autohersteller vom Schadenersatz einen Betrag für die Nutzung des Fahrzeugs abziehen dürfen. Kläger und Beklagte begrüßten es ausdrücklich, dass damit in der Vielzahl der Dieselverfahren Klarheit geschaffen werde.