Nach langem Zögern hatte sich Volkswagen kurz nach dem Jahreswechsel zu Vergleichsgesprächen mit Verbraucherschützern bei der Diesel-Musterklage bereit erklärt. Nun sind die Verhandlungen gescheitert.

Wolfsburg - Die Verhandlungen über einen Vergleich zu Entschädigungen für Hunderttausende Dieselkunden sind nach Angaben von Volkswagen geplatzt. Wie der Konzern am Freitag mitteilte, soll die Höhe der Honorarforderungen der Anwälte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) der Grund sein. Zuvor hatte die Funke-Mediengruppe darüber berichtet.

 

Der vzbv vertritt im Verfahren um die Musterfeststellungsklage zahlreiche Dieselfahrer, die Schadenersatz für ihre Fahrzeuge mit zu hohen Abgaswerten verlangen. Der vzbv-Chef Klaus Müller will sich am Mittag (14 Uhr) zu den Vergleichsverhandlungen mit VW äußern.

Vergleichssumme lag bei 830 Millionen Euro

VW zufolge hatte es eigentlich schon eine Einigung gegeben. Demnach wurde eine Vergleichssumme „in einer Größenordnung von insgesamt 830 Millionen Euro erzielt“, wie es hieß. „Diese faire Lösung für die Kunden scheiterte nur daran, dass die Prozessanwälte des vzbv bis zum Schluss auf eine Pauschalzahlung in Höhe von 50 Millionen Euro für die Abwicklung des Vergleichs bestanden.“ Der vzbv äußerte sich zunächst nicht dazu, wollte aber am Nachmittag auf einer Pressekonferenz seine Einschätzungen zu der Entwicklung abgeben.

Der Autokonzern erklärte, es hätten keine „ausreichend konkreten Nachweise“ vorgelegen, welche Leistungen der vzbv-Anwälte mit der geforderten Summe abgerechnet werden sollten. „Eine Zahlung ohne einen ausreichend konkreten Leistungsnachweis oder ohne rechtlichen Grund ist für Volkswagen jedoch unmöglich.“ Man bedaure dies und weitere nun im Vorstand die weiteren Schritte beraten.

Anfang Januar hatte VW und vzbv erklärt, über einen außergerichtlichen Vergleich zum Musterprozess sprechen zu wollen. Beide Seiten nannten dabei das „gemeinsame Ziel einer pragmatischen Lösung im Sinne der Kunden“. Lange hatte VW dies skeptisch gesehen.