Seit 2018 müssen Online-Auftritte öffentlicher Stellen für Menschen mit Behinderungen geeignet sein. Doch um die digitale Barrierefreiheit ist es dürftig bestellt – sogar bei den Kontrolleuren dafür.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Als Behindertenbeauftragte der Landesregierung hat sich Stefanie Aeffner immer wieder dafür eingesetzt, dass die Internetangebote öffentlicher Stellen barrierefrei gestaltet werden. Seit drei Jahren ist das im Südwesten zwar gesetzlich vorgeschrieben: Webseiten müssen danach eine Reihe von Kriterien erfüllen, damit sie auch von blinden, gehörlosen oder anderweitig eingeschränkten Menschen genutzt werden können. Dazu gehören etwa eine klare Gliederung, leicht verständliche Texte oder untertitelte Videos. Doch die Pflicht wurde laut Aeffner, inzwischen für die Grünen in den Bundestag gewählt, nur sehr lax umgesetzt. Oft werde über digitale Barrierefreiheit erst dann nachgedacht, wenn es Beschwerden gebe.