Viele Verbraucher wundern sich derzeit, warum das Impfzertifikat in der Corona-Warn-App nur 1 Jahr gültig ist. Den Grund dafür erfahren Sie im Artikel.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Noch vor wenigen Wochen hieß es, der digitale Impfpass habe keine Ablauffrist. Wer das Zertifikat jedoch bereits erhalten und in die Corona-Warn-App geladen hat, wird mit Sicherheit dessen Ablaufdatum bemerkt haben. In der CovPass-App gibt es dieses zwar nicht, auf der offiziellen Webseite des Robert Koch-Instituts heißt es aber zur Gültigkeit: „Zum jetzigen Zeitpunkt beträgt die Gültigkeit ein Jahr ab dem Zeitpunkt der letzten Impfung (+14 Tage).“

 

Warum ist der digitale Impfpass also nur ein 1 Jahr gültig?

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) teilte der BILD-Zeitung auf Nachfrage mit, dass es sich dabei um eine „technische Gültigkeit“ handele. Die Gültigkeitsdauer wurde auf ein Jahr beschränkt, weil im Moment noch keine gesicherten Daten über die Länge des Impfschutzes vorlägen. Weiter heißt es im BILD-Artikel, dass es auf europäischer Ebene Gespräche über die Gültigkeitsdauer der Zertifikate in Abhängigkeit neuer medizinischer Erkenntnisse gebe. Sollte es zu einer Verlängerung kommen, werde Deutschland diese schnell umsetzen.

Auch in den FAQ der Europäischen Kommission heißt es auf die Frage „Wie lange wird es das COVID-Zertifikat der EU geben?“, dass die entsprechende Verordnung ab dem 1. Juli 2021 für zwölf Monate gilt. Man hat sich hier also vermutlich auf eine vorläufige Gültigkeitsdauer von circa einem Jahr einigen müssen, weil zum jetzigen Zeitpunkt zu viele Fragen im Hinblick auf die Pandemie und die Schutzwirkung der Impfstoffe offen sind. Sollte sich die Datenlage ändern, wird man auf Basis dieser Erkenntnisse die Gültigkeitsdauer entsprechend anpassen können.

Werden die Zertifikate automatisch verlängert?

Ob die Impfzertifikate nach Ablauf der Jahresfrist bzw. bei Verlängerung derselben neu beantragt werden müssen, ist unklar. Eine Korrektur fehlerhafter Datensätze zum jetzigen Zeitpunkt ist aber nicht möglich, wie die deutsche IT-Sicherheitsfirma G Data herausgefunden hat. Aus diesem Grund sei auch ein Rückruf illegitimer Impfnachweise, die durch Vorlage eines gefälschten Impfheftes ausgestellt worden sind, derzeit nicht möglich.

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