Der Deutsche Industrie- und Handelkammertag (DIHK) will, dass die große Koalition die zugesagten Vereinfachungen für Unternehmen in Sachen Bürokratie schnellstmöglich per Gesetzt umsetzt.

Berlin - Unmittelbar vor dem Treffen des Koalitionsausschusses von Union und SPD hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Bundesregierung aufgefordert, schnell Ernst zu machen mit dem angekündigten Gesetz zum Bürokratieabbau für Unternehmen. Die Wirtschaft befinde sich zunehmend in einem schwierigen Umfeld, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben am Dienstag unserer Zeitung. „Spätestens jetzt ist die Politik am Zug. Am schnellsten wirkt das Lösen von Blockaden – also Bürokratieabbau.“ Er ergänzte: „Auch Existenzgründern dürfen beim Weg in die Selbstständigkeit nicht mehr so viele Steine in den Weg gelegt werden.“

 

Gesetzentwurf fehlt bislang noch

An diesem Mittwochabend tagt erneut der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD. Es ist das erste Treffen mit Annegret Kramp-Karrenbauer in ihrer neuen Funktion als CDU-Vorsitzender. DIHK-Hauptgeschäftsführer Wansleben beklagte mit Blick auf das Treffen, dass Schwarz-Rot im Frühjahr 2018 zwar im Koalitionsvertrag ein neues Gesetz zum Abbau von Bürokratie für Firmen angekündigt habe, ein Gesetzentwurf fehle aber noch. Der Spitzenverband legte eine Liste mit zehn konkreten Maßnahmen vor, die aus Sicht der Unternehmen besonders dringlich sind: So soll beispielsweise die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für steuerrelevante Aufzeichnungen der Firmen von zehn auf fünf Jahre verkürzt werden.

Dies müsse auch „mit einer Verkürzung der Verjährungsfristen korrespondieren“, heißt es in dem DIHK-Papier. Die Aufbewahrung von Unterlagen koste Unternehmen viel Geld. „Eine Verkürzung auf zunächst sieben Jahre wäre bereits eine spürbare Entlastung.“

Eine Anlaufstelle schaffen

Ein anderer Vorschlag zielt auf Unternehmensgründer: Diese sollen involvierte Behörden wie Finanzamt, Gewerbeamt, Handelsregister oder Zoll künftig über eine einzige Anlaufstelle erreichen. Grundlegende Daten wie Anschriften, Rechtsform und Tätigkeit sollen allen Behörden vorliegen und nicht mehrfach abgefragt werden. Der DIHK empfiehlt auch, die Pflicht für Gründer abzuschaffen, innerhalb der ersten zwei Jahre monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Diese Sonderregelung belaste die Firmen unangemessen, heißt es in dem Papier. Wie bei anderen Firmen auch solle der Zeitraum für die Voranmeldung der Umsatzsteuer grundsätzlich ein Vierteljahr betragen.

Bei der Neuauflage der großen Koalition hatten Union und SPD vor knapp einem Jahr angekündigt, ein neues Gesetz zum Bürokratieabbau auf den Weg zu bringen, mit dem vor allem die Statistikpflichten für Firmen verringert werden sollen. „Wir schaffen Strukturen, die Neugründer und Nachfolger in der Start- und Übergangsphase unterstützen“, heißt es im Koalitionsvertrag.