Baden-Württemberg ist eines der letzten Bundesländer, in denen es keine Bürgerbegehren zu Themen eines Landkreises geben darf. Eine Mehrheit im Landtag wollte das ändern – und scheiterte am Widerstand der Christdemokraten.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Kurios: ein Gesetzentwurf wird im Landtag von 70 Prozent der Abgeordneten unterstützt – und findet doch keine Mehrheit. So geschehen ist das jetzt bei der Frage, ob im Südwesten künftig Bürgerbegehren auch auf Landkreisebene möglich sein sollen. Für den seltsamen Ausgang der Abstimmung sind die Grünen verantwortlich: Sie möchten mehr direkte Demokratie, votierten aber letztlich gegen das Gesetz, weil sie den Koalitionsfrieden mit der CDU nicht brechen wollten. „Es gab mehrere Gespräche, aber verhandeln kann man nur, wenn eine gewisse Kompromissbereitschaft vorliegt“, sagt die Abgeordnete Nese Erikli.

 

Um welche Themen könnte es bei kreisweiten Bürgerbegehren gehen? Laut einer Auswertung des Vereins „Mehr Demokratie“ in anderen Bundesländern (nur Hessen und Baden-Württemberg haben die Kreisabstimmungen noch nicht zugelassen) wollen die Menschen vor allem über Umstrukturierungen von Kliniken (28 Prozent) und über Fragen der Abfallwirtschaft (21 Prozent) mitbestimmen. Manchmal geht es auch um Verkehrsprojekte, selten um Schulen. In Einzelfällen wurde auch über den Neubau eines Landratsamtes, die zugelassenen Autokennzeichen oder gar über die Olympia-Bewerbung eines Landkreises abgestimmt. Die jüngsten Bürgerbegehren in Deutschland befassen sich mit dem Standort einer Schule und einer Klinik, dem Betreuungsschlüssel in Kitas und einem Windpark.

Viele Landkreise lehnen Bürgerbegehren ab

Edgar Wunder, der Landesvorsitzende des Vereins, nennt drei Gründe, warum es gerecht sei, auch in Baden-Württemberg Bürgerbegehren zu Themen des Landkreises zuzulassen. Erstens seien aus anderen Bundesländern keinerlei Probleme bekannt. Zweitens sei es unverständlich, warum auf Landes- und Gemeindeebene Bürgerbegehren zulässig seien, auf der Zwischenebene aber nicht. Und drittens: Schon heute dürften Bürger in baden-württembergischen Stadtkreisen, also etwa in Stuttgart oder Ulm, über alle Themen abstimmen – die Menschen anderer Landkreise würden also benachteiligt.

Innenminister Thomas Strobl hielt mit ebenfalls drei Argumenten dagegen. Erstens habe der Landkreistag das Vorhaben abgelehnt, und auch in einer aktuellen Befragung hätten sich 16 von 19 Landkreisen (insgesamt gibt es 35) dagegen ausgesprochen. „Wir können nicht gegen die Expertise von Kreisen und Gemeinden entscheiden“, so Strobl. Zweitens gebe es in einem Landratsamt viele gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben, über die ein Bürgerentscheid nicht zulässig sei – da würde man bei den Bürgern nur Frustration erzeugen. Und drittens könnten in einem Landkreis die Einwohner einer Gemeinde, die etwa eine ungeliebte Einrichtung erhalten sollen, leicht von allen anderen überstimmt werden. Das galt aber genauso etwa für die zulässige landesweite Volksabstimmung zu Stuttgart 21.

Themen sind sehr verschieden, von Kliniken bis Windkraft

Richtig ist, dass der Landkreistag die Idee ablehnt: Themen etwa zum öffentlichen Nahverkehr oder zu Berufsschulen seien zu komplex, um sich für Bürgerentscheide zu eignen, heißt es. Für die grüne Landtagsabgeordnete Nese Erikli ist das alles vorgeschützt: Mit exakt den gleichen Argumenten hätten sich auch die Städte und Gemeinden vor fünf Jahren gegen die weitere Senkung der Hürden für Bürgerbegehren gewehrt – doch keine der Befürchtungen, etwa jene, dass sich Partikularinteressen durchsetzten oder dass der Gemeinderat gegängelt werde, hätten sich bewahrheitet. Edgar Wunder geht sogar noch weiter und sagt: „Es ist kein Zufall, dass die Landräte dagegen sind, denn Bürgerbegehren sind eben immer ein meist unangenehmer politischer Störfaktor für die Inhaber von Macht.“

Ulrich Goll von der FDP, die 2019 die Initiative ins Parlament eingebracht hatte, betonte: „Hier wird eine plausible Sache einfach abgewimmelt.“ Er zeigte sich erstaunt, dass die Grünen der CDU das Feld kampflos überlassen hätten. Auch SPD und AfD stimmten für den Gesetzentwurf.

Edgar Wunder will jedenfalls nicht nachlassen: „In der nächsten Legislaturperiode darf es kein Verschieben und keine Ausreden mehr geben“, sagte er. Auch die Grünen geben noch nicht auf: „Wir werden das Thema im Wahlkampf und in der neuen Legislaturperiode auf jeden Fall wieder aufgreifen“, betont Nese Erikli.