Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof entscheidet über das Volksbegehren zur gebührenfreien Kita. Es geht um Grundsätzliches – wie weit die direkte Demokratie reicht.

Stuttgart - Der Landespolitik steht an diesem Montag ein spannendes Urteil ins Haus: Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit des Volksbegehrens „gebührenfreie Kita“ – und damit über die Reichweite direkter Demokratie im Südwesten. Ein Bündnis von 15 Organisationen unter Führung der Landes-SPD hatte im Februar vergangenen Jahres unter Beibringung von 17 184 Unterschriften beim Innenministerium die Zulassung des Volksbegehrens beantragt. Es zielt auf eine gebührenfreie Grundbetreuung im Umfang von wöchentlich 35 Stunden in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.