Zwei Imame aus Baden-Württemberg, die in der Ditib-Gemeinde predigten klagen in Köln gegen ihre Entlassung. Jetzt gibt es ein Urteil.

Köln/Stuttgart - Zwei Imame sind mit Klagen gegen ihre Entlassung aus Moscheegemeinden der Türkisch-Islamischen Union Ditib gescheitert. Zwischen den Religionsgelehrten und der Ditib habe kein Arbeitsverhältnis bestanden, urteilte das Kölner Arbeitsgericht am Freitag. Zwar seien die Imame in Ditib-Moscheen in Baden-Württemberg tätig gewesen, jedoch seien sie Beamte des türkischen Staates. Die Imame waren nach dem Putschversuch in der Türkei per Ministererlass ihrer Ämter enthoben worden und sollten eigentlich dorthin zurückkehren. (AZ: 1 Ca 7863/16 und 1 Ca 7864/16)

 

Mit eingezogenem Vermögen werden Gläubiger bedient

Vor dem VGH wurden für den neuen Verein strenge Regeln vereinbart. So darf er keine „Ersatzorganisation“ sein. Verfassungswidrige Bestrebungen des zuvor verbotenen Vereins dürfen nicht weiterverfolgt werden. Wie der Rechtsanwalt des verbotenen Moscheevereins, Alexander R. Grundmann, sagte, habe man verabredet, dass die Mitglieder des neuen Vereins transparent arbeiten. Bei Anfragen von Staatsschutz oder auch Verfassungsschutz sollen sie Auskünfte erteilen. „Wichtig ist, dass Mitglieder des neuen Vereins keine Handlungen vornehmen, die ein neues Verbot rechtfertigen“, sagte der Anwalt.

Der damalige baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD) hatte nach dem Verbot 2015 mitgeteilt, der Verein habe Spenden für terroristische Gruppierungen gesammelt und Kämpfer für den Konflikt in Syrien rekrutiert. Auf die Frage, inwieweit sich diese Vorwürfe bestätigt haben, wollten sich die Prozessbeteiligten am Freitag nicht konkret äußern. „Es hätte aber keinen Vergleich gegeben, wenn das alles klar wäre“, sagte Rechtsanwalt Grundmann.

Mit dem eingezogenen Vermögen des verbotenen Vereins - etwa 180 000 Euro - werden Gläubiger bedient. Dabei handle es sich etwa um Verbindlichkeiten gegenüber früheren Mitgliedern aber auch um Kosten für Rechtsberatung. Bleibt von der Summe am Ende etwas übrig, wird das Geld für gemeinnützige Zwecke verwendet, hieß es vom Land.