Wer illegal die Grenze übertritt, sollte keinen Antrag auf Asyl mehr stellen, beschloss der US-Präsident. Ein Bundesrecht wies ihn nun darauf hin, dass er Gesetze nicht beliebig neu schreiben kann.

Washington - Ein Bundesrichter hat ein Dekret von US-Präsident Donald Trump zur Verschärfung der Asylregeln außer Kraft gesetzt. Richter Jon Tigar erließ am Montag in San Francisco eine entsprechende einstweilige Verfügung. Trump ordnete am 9. November an, dass Menschen, die illegal über die Südgrenze in die USA einreisten, keinen Antrag auf Asyl mehr stellen dürfen. Er reagierte damit auf einen Zug von Tausenden Einwanderern aus Mittelamerika, die sich zu diesem Zeitpunkt auf die USA zubewegten.

 

Nur Stunden später reichten zwei Bürgerrechtsgruppen dagegen Klage ein. Sie erklärten, US-Recht erlaube ganz klar jedem Menschen, einen Asylantrag zu stellen, egal, wie er oder sie ins Land gekommen sei. „Es könnte nicht deutlicher sein“, sagte Baher Azmy, ein Anwalt des Zentrums für Verfassungsrechte, das die Regierung gemeinsam mit der Amerikanischen Bürgerrechtsunion verklagte.

Trumps Anordnung hätte für Tausende die Ausweisung bedeuten können

Richter Tigar folgte der Argumentation der Kläger. „Wie groß auch immer die Autorität des Präsidenten sein mag, er kann die Einwanderungsgesetze nicht neu schreiben, um eine Bedingung durchzusetzen, die der Kongress ausdrücklich verboten hat“, erklärte er.

Das Heimatschutzministerium äußerte sich nicht zu dem Urteil. Trumps Anordnung hätte für Tausende Menschen die Ausweisung aus den USA bedeuten können. Das Ministerium schätzt, dass jedes Jahr rund 70 000 Migranten Asyl beantragen, die nicht über die offiziellen Grenzübergänge einreisten. Seit Trumps Dekret in Kraft trat, stellten 107 Menschen, die zwischen den Grenzübergängen aufgegriffen wurden, einen Asylantrag.

An den offiziellen Grenzübergängen, wie zum Beispiel am Übergang San Ysidro bei San Diego, ist der Andrang groß, es kommt zu langen Wartezeiten. Manchmal kampieren die Antragsteller wochenlang auf der mexikanischen Seite der Grenze.