Deutscher oder ausländischer Pass? Diese schwierige und häufig auch emotionale Wahl soll jungen Leuten aus Zuwanderfamilien bald erspart werden. Das Bundeskabinett hat sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt.

Deutscher oder ausländischer Pass? Diese schwierige und häufig auch emotionale Wahl soll jungen Leuten aus Zuwanderfamilien bald erspart werden. Das Bundeskabinett hat sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt.

 

Berlin - In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen die Möglichkeit bekommen, auf Dauer zwei Pässe zu besitzen. Das Bundeskabinett brachte am Dienstag einen Gesetzentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft auf den Weg. Demnach sollen junge Leute aus Zuwandererfamilien dauerhaft zwei Staatsangehörigkeiten haben dürfen, wenn sie in Deutschland geboren sind und bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre hier gelebt oder sechs Jahre lang eine Schule besucht haben. Der Opposition gehen die Pläne längst nicht weit genug. Auch die Kirchen hätten sich mehr gewünscht.

Bislang müssen sich in Deutschland geborene Kinder aus Zuwandererfamilien, die mit der Geburt zunächst den deutschen und einen anderen Pass bekommen, bis zum 23. Geburtstag für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Die Regelung betrifft vor allem Deutsch-Türken. Für viele andere Nationalitäten gelten Ausnahmen.

Optionspflicht wird abgeschafft - aber nicht für alle

Union und SPD hatten sich nach langem Ringen darauf verständigt, diese Optionspflicht abzuschaffen - aber nur für jene jungen Leute, die in Deutschland geboren und auch aufgewachsen sind. Strittig war über Monate, wie das Aufwachsen zu definieren ist. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte zunächst einen Entwurf vorgelegt. Die SPD hatte jedoch Einwände. Schließlich verständigte sich de Maizière mit Justizminister Heiko Maas (SPD) auf einen gemeinsamen Entwurf.

Die jungen Leute können demnach vor dem 21. Geburtstag von sich aus die dauerhafte doppelte Staatsbürgerschaft beantragen. Dafür müssen sie ihren Aufenthalt oder Schulbesuch in Deutschland nachweisen oder ein deutsches Schulabschluss- oder Ausbildungszeugnis vorlegen. Ansonsten schauen Behörden nach dem 21. Geburtstag der Betroffenen selbst ins Melderegister und fragen im Zweifel nach weiteren Belegen.

Eine Sprecherin des Justizressorts erklärte, es gebe auch eine Härtefallklausel. Wer die genannten Kriterien nicht erfülle, aber einen „vergleichbar engen Bezug zu Deutschland“ habe - etwa durch den Besuch einer deutschen Schule im Ausland - solle ebenfalls die Möglichkeit bekommen, beide Pässe zu behalten.

Maas: Staatsbürgerschaftsrecht wird moderner

Maas sagte, das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht werde mit diesem Schritt ein Stück moderner. In fast allen Fällen könnten die Behörden das Aufwachsen in Deutschland allein nur anhand der Meldedaten selbst feststellen. „Unnötige bürokratische Hürden werden vermieden.“ Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), sagte, sie gehe davon aus, dass die Neuregelung noch in diesem Jahr in Kraft trete.

Oppositionspolitiker kritisierten die Pläne dagegen scharf und forderten eine komplette Abkehr von der Optionspflicht. Die Linke-Politikerin Sevim Dagdelen beklagte, die Regierung führe die unsinnige Regelung nun fort. Die SPD sei vor der Union eingeknickt. Die Sozialdemokraten hatten eine bedingungslose Abschaffung der Optionspflicht erreichen wollen, sich damit in den Verhandlungen mit der Union aber nicht durchsetzen können.

Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck sagte, die Änderung schaffe nur mehr Bürokratie. Deutsche aus Zuwandererfamilien würden schikaniert und gegängelt. Auch Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche forderten, die Optionspflicht gänzlich abzuschaffen.

Die Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration, Christine Langenfeld, beklagte, die Koalition bleibe mit ihren Plänen auf halbem Wege stehen. Auch die Türkische Gemeinde in Deutschland hatte enttäuscht reagiert.