Im Januar hat in Ettlingen ein Jäger seine Tochter bei Jagdvorbereitungen in der eigenen Wohnung versehentlich erschossen. Für die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ist der Fall nun abgeschlossen.

Stuttgart - Es war ein tragisches Unglück, das sich im Januar dieses Jahres in einer Wohnung in Ettlingen (Landkreis Karlsruhe) ereignet hat: Aus einer Jagdwaffe hatte sich ein Schuss gelöst, wodurch ein Jäger seine 19- jährige Tochter so schwer verletzte, dass sie wenig später im Krankenhaus starb.

 

Juristisch kann der Vorfall nun laut der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe zu den Akten gelegt werden. „Von unserer Seite aus ist der Fall abgeschlossen“, sagt die Pressestaatsanwältin Janina Metz auf Nachfrage unserer Zeitung. Man habe bei dem zuständigen Amtsgericht einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung in Höhe von 90 Tagessätzen beantragt. Das geschah in diesem Fall auf schriftlichem Weg, der Amtsrichter hat den Strafbefehl unterschrieben. „Damit ist die Rechtskraft eingetreten“, sagt die Pressestaatsanwältin. Von einem Einspruch des Angeklagten gegen das Strafmaß ist der Staatsanwältin nichts bekannt. Das bedeutet aber auch: Eine Gerichtsverhandlung zu der Tragödie wird es nicht mehr geben.

Waffengutachten ohne neue Erkenntnisse

Im Dunkeln wird letztlich auch bleiben müssen, warum sich der Schuss aus der Waffe löste. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Waffengutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob gegebenenfalls ein technischer Defekt vorgelegen hat. „Das hat aber keine neuen Erkenntnisse gebracht“, sagt Metz. Klar ist, dass der Jäger seine Waffe nicht in der Wohnung hätte laden dürfen. Die Unfallverhütungsvorschriften sehen vor, dass eine Waffe erst unmittelbar vor der Jagd geladen werden darf.