Bei einer privaten Einschulungsfeier in Villingendorf fallen Schüsse – ein Kind und zwei Erwachsene sterben. Der Vater des getöteten Jungen soll der Täter sein und steht wegen Mordes vor Gericht.

Rottweil - Wegen dreifachen Mordes am Tag der Einschulung seines Sohnes muss sich ein 41-Jähriger seit Freitag am Landgericht Rottweil in Baden-Württemberg verantworten. Er soll das sechs Jahre alte Kind bei einer privaten Feier in Villingendorf erschossen haben, ebenso den neuen Freund seiner Ex-Partnerin und dessen Cousine.

 

„Ich mache im Moment keine Angaben“, sagte der Angeklagte zum Prozessauftakt. Er war zuvor in Handschellen in den Gerichtssaal geführt worden und hatte sein Gesicht mit einem Kleidungsstück verdeckt.

Der Mann konnte laut Anklage nicht akzeptieren, dass sich die Mutter des gemeinsamen Kindes im Februar 2017 von ihm getrennt hatte. Die Frau verschonte er bei der Tat am 14. September 2017 nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft bewusst - um ihr durch den Tod ihrer Angehörigen Leid zuzufügen. Nach fünftägiger Flucht wurde der Mann gefasst.

Laut Staatsanwaltschaft handelte er heimtückisch

Der mutmaßliche Täter soll sich am Abend der Einschulungsfeier kurz nach 21.30 Uhr an die Terrasse der Wohnung seiner Ex-Partnerin und ihres neuen Freundes herangeschlichen haben, wo sich die Erwachsenen aufhielten. Zuerst habe er auf den Mann, dann auf dessen Cousine geschossen. Die 31 Jahre alte Ex-Partnerin des Angeklagten konnte flüchten. Im Wohnzimmer der Einliegerwohnung soll der Täter dann dreimal auf den Jungen geschossen haben. „Er wusste, dass er ihn töten würde - und darauf kam es ihm an“, sagte der Staatsanwalt.

Neben dem Gewehr, dass sich der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft in Kroatien besorgt hatte, trug er auch eine Tasche mit Kabelbinder, Klebeband und eine Flasche mit Benzin bei sich. Laut Staatsanwaltschaft handelte er heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. Deshalb lautet die Anklage auf Mord.

Am ersten Prozesstag spielte das Gericht den aufgezeichneten Notruf mit der panischen Stimme der Mutter des getöteten Kindes ab. „Er hat geschossen“, sagte sie demnach am Telefon zu einem Polizisten. „Mein Sohn ist zu Hause.“ Sie hatte sich zu Nachbarn geflüchtet, die mit ihr die Polizei riefen.

Neun Angehörige treten als Nebekläger auf

Zeugen aus der Nachbarschaft wollen laut Polizei gehört haben, wie jemand nach den Schüssen unter anderem rief „Ich habe sie gewarnt“ und „Da will mir jemand mein Kind wegnehmen“. Die Mutter des Sechsjährigen hatte sich im Februar 2017 von dem mutmaßlichen Täter getrennt und wegen seiner Drohungen ein Kontaktverbot erwirkt.

Im Prozess treten neun Angehörige der Opfer als Nebenkläger auf - unter anderem die Ex-Partnerin des Angeklagten, die aber beim Prozessauftakt nicht im Gerichtssaal war. „Wir haben es mit einem Tatgeschehen zu tun, das fassungslos macht“, hatte Verteidiger Bernhard Mussgnug vorab gesagt. Möglicherweise werde er nach einigen Verhandlungstagen eine Erklärung für seinen Mandanten abgeben - wenn sich der Prozess „versachlicht“ habe.

Im Prozess wird auch ein psychiatrischer Gutachter gehört. Denn beim Angeklagten gibt es nach Angaben des Verteidigers Hinweise auf Persönlichkeitsstörungen. „Ob die zu einer Schuldminderung führen, bleibt abzuwarten.“ Das Landgericht Rottweil hat 18 Verhandlungstage bis zum 26. Juni angesetzt.