Dschihadisten-Prozess in Stuttgart Ismail I. gibt Fehler zu

Seit Monaten wird vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht gegen drei mutmaßliche Terrorhelfer verhandelt. Sie sollen Mitglieder einer dem IS nahestehenden Terrorvereinigung sein. Nun wird das Urteil erwartet.
Stuttgart - Er hatte seine Auftritte, der Hauptangeklagte im Prozess gegen mutmaßliche Terrorhelfer vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht. Bei seinem Schlusswort am Mittwoch legte sich Ismail I. noch einmal richtig ins Zeug. Eloquent räumte der 24-Jährige ein: „Ich habe Mist gebaut. Wenn man Mist in Puderzucker wälzt, wird daraus trotzdem kein Kuchen.“ Er wisse durch seine Familiengeschichte, wie die Opfer des Assad-Regimes aussehen. „Ich wollte diesem Terrorsystem Steine in den Weg legen, aber auf keinen Fall den Weg für ein neues Terrorregime ebnen.“ Sein Platz sei nicht bei den „Steinzeit-Islamisten“, die „total kranke Ansichten“ vom Islam hätten. „Es gibt nur eine politische Lösung“, betonte er mehrfach, und versicherte, die Konsequenzen seiner Taten voll zu tragen.
Ismail I. muss sich wegen der Mitgliedschaft in der IS-nahen Terrorvereinigung Jamwa verantworten. Er hat eingeräumt, im Sommer 2013 in einem Ausbildungslager in Syrien gewesen zu sein. Laut Anklage kam er mit dem Auftrag nach Deutschland zurück, Ausrüstung zu kaufen. Damit und mit dem Mitangeklagten Mohammad A., war er auf dem Weg nach Syrien, als ihn die Polizei am 13. November 2013 auf der Autobahnraststätte Gruibingen stoppte. Neben A. ist auch Ismails I. zehn Jahre älterer Bruder Ezzedine wegen der Unterstützung der Terrorvereinigung angeklagt.
Mitangeklagte weisen die Vorwürfe zurück
Die beiden fassten sich in ihrem jeweiligen Schlusswort kurz. A. sagte nur, dass er sich sehr freuen würde, wenn er bald zurück zu seiner Familie könne. Ezzeddine I. beteuerte, dass er seinem Bruder nie 10 000 Euro für die Ausrüstung gegeben habe, wie es in der Anklage stehe. Die beiden kleineren Geldbeträge seien nur für den Bruder und nicht für die Jamwa gewesen. Er habe Ismail I. damit aus Syrien nach Deutschland zurück holen wollen.
Die Anwälte von Ezzeddine I. hatten Freispruch oder höchstens eine Bewährungsstrafe gefordert. Dem gegenüber steht die Forderung der Bundesanwaltschaft nach drei Jahren Haft. Die Verteidiger sagten, ihr Mandant habe mit den 10 000 Euro nicht das Geringste zu tun. Er habe nicht auf die Konten der Familienfirma zugreifen können, sehr wohl aber ein dritter Bruder. Dieser habe auch das Auto gekauft, in dem Ismail I. und Mohammad A. unterwegs waren. Dieser dritte Bruder sei mindestens so verdächtig wie ihr Mandant, und im Zweifel gelte es für den Angeklagten zu entscheiden, betonten die Rechtsanwälte. Zudem stellten sie den Hilfsbeweisantrag, einen weiteren Zeugen zu laden. Dieser könne bestätigen, dass Ezzedine I. den dritten Bruder davon abhalten wollte, Ismail I. das Geld zu geben.
Das Urteil soll am Freitag, 27. März, um 10 Uhr gesprochen werden.
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