Zum ersten Mal hat in Stuttgart am Wochenende ein Dieb einem Nutzer einen Roller entwendet, während dieser angemietet war. Was sollen die Kunden in solch einem Fall tun?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - „Da kommen Sie nicht weit“, sagt eine Sprecherin der Firma Lime. „Sie können es ja mal versuchen“, schickt sie hinterher. Gemeint ist die Fahrt mit einem Scooter, nachdem die bezahlte Fahrt beendet ist. Warum sie sich so sicher ist, dass jeder den Versuch nach wenigen Metern aufgeben würde? „Der Roller piepst so laut wie eine Autoalarmanlage, wenn der Mieter die Fahrt beendet und danach weiterfährt“, sagt die Sprecherin. „Da würde man ganz schön auffallen, wenn man mit 2 km/h durch die Gegend rollt, und es piepst laut“, fügt sie hinzu. So gesehen sei ein Mieter, dem während der gebuchten Fahrt jemand den elektrischen Roller wegnehme, gegen Diebstahl geschützt. Man müsse einfach nur in der zur Ausleihe notwendigen App auf dem Smartphone den Menüpunkt „Fahrt beenden“ drücken, dann käme ein Rollerdieb nicht weit, heißt es aus dem Hause Lime. Am Montag meldete die Bundespolizei den Diebstahl eines Scooters im Hauptbahnhof: Ein Mann fragte einen Nutzer, ob er kurz eine Probefahrt machen könne. Als Pfand bot er eine Tasche an. Dann rollte er weg und war nicht mehr zu finden, teilte die Bundespolizei mit. Es handelte sich um einen Roller der Verleihfirma Voi.

 

Bei Voi haben die Nutzer ebenfalls die Möglichkeit, die Funktion „Fahrt beenden“ zu wählen. Davon rät der Mitbewerber Voi aber ab, wie Claus Unterkircher, dessen General Manager für Deutschland, Österreich und die Schweiz, sagt: „Man darf nicht einfach in eine Fahrt eingreifen. Einen E-Scooter während der Fahrt auszubremsen oder gar zu stoppen ist nicht erlaubt, da dies einen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt und zu Unfällen führen kann.“ Man dürfe eine Fahrt erst beenden, wenn der Scooter stehe und an einer erlaubten Stelle geparkt sei. Wenn tatsächlich jemand den Scooter während einer gebuchten Fahrt entwende, solle man aber auf jeden Fall sofort den Diebstahl anzeigen und möglichst auch eine gute Täterbeschreibung abgeben. Die Haftung liege grundsätzlich beim Dieb, nicht beim Mieter. „Es spielt bei einem Diebstahl keine Rolle, ob der Scooter in einer Buchung war oder nicht“, sagt Claus Unterkircher. Wichtig sei, den Fall dann nicht nur der Polizei, sondern auch dem Support der jeweiligen Leihfirma umgehend zu melden.

Der Mieter haftet nicht, wenn ein Dieb den Scooter mitnimmt

Weder bei Voi noch bei Lime seien gestohlene Scooter aktuell ein großes Problem. Der Voi-Manager Unterkircher sagt, es seien „nur Einzelfälle“. Aktuell würde das Unternehmen einem Fall konkret nachgehen, da man eine „Null-Toleranz-Politik“ verfolge. Dabei handle es sich aber nicht um den benannten Stuttgarter Fall – der übrigens der erste in der Landeshauptstadt war. Laut einem Sprecher der Bundespolizei liegen noch keine Hinweise zum Täter vor, der den gemieteten Scooter im Stuttgarter Hauptbahnhof stahl.