Das Landgericht in Stuttgart entscheidet, dass eine höhere Miete in einer ehemaligen LBBW-Wohnungen rechtens ist. Der Mieterverein kritisiert, dass in der Sozialcharta ein Unterschied zwischen der Preisentwicklung in verschiedenen Quartieren gemacht hätte werden müssen.

Stuttgart - Es ist rechtens, wenn die Immobiliengesellschaft Süddeutsche Wohnen (Südewo) bei einer Mieterhöhung dem einzelnen Bewohner keine Auskunft über die Mieten der vielen tausend anderen Nutzer ehemaliger LBBW-Wohnungen erteilt. Das ist der Kern des Berufungsurteils des Stuttgarter Landgerichts vom Mittwoch. Trotzdem kommt der Vizepräsident des Landgerichts, Oliver Mosthaf, zum Schluss: „Die Sozialcharta bietet guten Mieterschutz.“

 

2012 hatte der Investor Patrizia, deren Tochtergesellschaft die Südewo ist, 21 500 Wohnungen von der LBBW erworben – Kaufpreis 1,44 Milliarden Euro. Mit einer Sozialcharta sollten drastische Mieterhöhungen nach dem Verkauf verhindert werden. Maximal drei Prozent plus Inflation (2013 rund 1,5 Prozent) dürfen die Mieten jährlich steigen – im Schnitt, bezogen auf alle Wohnungen.

Rund 500 Euro Kaltmiete

Ein Mann aus dem Stuttgarter Norden hatte gegen eine Mieterhöhung von rund neun Prozent geklagt und in erster Instanz vor dem Amtsgericht recht bekommen. Das Landgericht hat dieses Urteil abgeändert. Statt 462,65 Euro muss der Mann nun 503,71 Euro Kaltmiete für seine 76 Quadratmeter große Wohnung bezahlen. Mit 6,63 Euro pro Quadratmeter liegt er dennoch unterhalb der Mietspiegelgrenze. „Wir hatten nicht darüber zu entscheiden, ob die Miete berechtigt ist“, erklärt Mosthaf. Es ging alleine darum, ob jeder Mieter selbst prüfen können sollte, ob durch die Anpassung seines Vertrags die Sozialcharta verletzt wird.

„Überall wo öffentlicher Wohnungsbestand an Private verkauft wird, wird eine solche Charta ausgehandelt“, erklärt der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes, Ulrich Ropertz. „Dabei handelt es sich aber nur um Trostpflaster für die Mieter.“ Denn die Begrenzung des Mietanstiegs um den festgelegten Prozentsatz beziehe sich stets auf den Gesamtbestand, nicht auf einzelne Wohnungen oder Gebiete. Das Problem aus Sicht des Verbandes: „Eine Charta, die Mieter wirklich schützt, würde den Kaufpreis deutlich senken.“ Vertraglich wäre es möglich, einen Unterschied zwischen Mieten von Wohnungen in der Stadt und in ländlichen Gebieten zu machen, meint der Geschäftsführer.

In der Vergangenheit kam es zu etlichen umfangreichen Verkäufen öffentlicher Wohnungen an Private: 2004 veräußerte die Bundesversicherungsanstalt 82 000 Wohnungen für mehr als 3,5 Milliarden Euro an den Investor Fortress, 2012 verkaufte die Bayrische Landesbank 30 000 Wohnungen an die Augsburger Patrizia.

Kritik des Mietervereins

Im Fall der ehemaligen LBBW-Wohnungen muss die Bank über Vertrag und Sozialcharta wachen. „Das ist aus unserer Sicht vernünftig“, sagt Richter Mosthaf, „es wäre nicht praktikabel, wenn 21 500 Mieter bei jeder Erhöhung alles selbst prüfen.“

Der Mieterverein übt Kritik: „Es wäre wichtig gewesen, in der Charta einen Unterschied zwischen der Preisentwicklung in verschiedenen Quartieren zu machen oder die Mieter individuell zu schützen“, sagt der Vorsitzende Rolf Gaßmann. Da die Wohnungen über den Südwesten verteilt sind, sieht er speziell die Bewohner von Stadtwohnungen benachteiligt. Im Schwarzwald etwa gebe der Markt Mieterhöhungen im Umfang von drei Prozent nicht her, urteilt Gaßmann.

Solange die Südewo in Bezug auf alle 21 500 Wohnungen unter den vorgegebenen Drei-Prozent-Steigerung bleibt, kann sie einzelne Mieten deutlich erhöhen. Der Gesetzgeber gestattet aber maximal 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. „Wir fordern jetzt, dass die LBBW den Bericht, den sie zur Sozialcharta von einem Wirtschaftsprüfer erhält, öffentlich macht“, sagt Gaßmann. „Das Urteil verwehrt den Mietern leider die Chance, selbst zu prüfen, ob eine Mieterhöhung rechtens ist.“ Der Mieterverein wollte eigentlich bis vor den Bundesgerichtshof ziehen. Diesen Weg hat der Richter dem Verein aber verwehrt. „Die Voraussetzung für einen Weg zum BGH sehen wir nicht“, sagt er. Die Südewo wollte sich zum aktuellen Urteil nicht äußern.