Weiterer herber Schlag für den Ex-CDU-Bundestagsabgeordneten Löbel: Er ist rechtskräftig verurteilt wegen Untreue. Das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen steht jenem des vom CDU-Kreisvorstand eingeholten Gutachtens diametral entgegen.

Der CDU Kreisverband Mannheim hat die Klarheit begrüßt, die die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den jetzt rechtskräftig verurteilten ehemaligen Mannheimer CDU-Bundestagabgeordneten Nikolas Löbel ergeben haben. Die Transparenz der Vergehen Löbels habe man mit den begrenzten Mitteln des Kreisverbandes nicht abschließend herstellen können, teilte dieser am Montag mit. Hintergrund ist ein Strafbefehl über 90 Tagessätze gegen den ehemaligen CDU-Politiker.

 

Der Kreisvorstand hatte selbst ein Gutachten zu etwaigen Unregelmäßigkeiten im Kreisverband in Auftrag gegeben. Aus dieser Finanzprüfung hatten sich nach seiner Überzeugung jedoch keine strafbaren Handlungen oder Verstöße gegen das Parteiengesetz ergeben.

Strafbefehl von 90 Tagessätzen akzeptiert

Die Staatsanwaltschaft Mannheim sieht das ganz anders. Sie teilte mit, Löbel habe einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen akzeptiert. Er habe sich zweier Untreue-Vergehen im Zusammenhang mit zwei Mietverträgen der Geschäftsstelle des CDU Kreisverbandes sowie eines Vergehens der falschen eidesstattlichen Versicherung bei einer Mietrechtsstreitigkeit schuldig gemacht. Die Schadenssummen betragen demnach 8400 Euro und 2850 Euro. Was den letztgenannten Betrag angehe, sei eine Wiedergutmachung erfolgt. Über den Abschluss der Ermittlungen hatte zuvor der „Mannheimer Morgen“ berichtet.

Die Staatsanwaltschaft hatte vor gut einem Jahr Ermittlungen gegen Löbel aufgenommen - „im Zusammenhang mit der Anmietung von Räumlichkeiten in der Geschäftsstelle des CDU-Kreisverbandes Mannheim, der Vergütung von Personal und einer dem Beschuldigten zuzurechnenden GmbH“. Die CDU Mannheim betonte, strafbare Handlungen wie diejenigen Löbels seien nicht mehr möglich. Denn der Kreisvorstand habe einige organisatorische Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten umgesetzt.

Schutzmasken-Geschäfte hatten zum Rückzug geführt

Die Ermittlungen hingen nicht mit den Provisionen bei Geschäften mit Corona-Schutzmasken zusammen, die aus Sicht vieler verwerflich waren. In der Masken-Affäre ging es um Provisionen von rund 250 000 Euro für Löbels Firma. Sie soll die Gelder kassiert haben, weil sie Kaufverträge über Corona-Schutzmasken zwischen einem baden-württembergischen Lieferanten und zwei Privatunternehmen in Heidelberg und Mannheim vermittelte. Diese Geschäfte hatten zum Rückzug Löbels aus der Politik geführt.