Weil er das qualvolle Sterben der Menschen durch seinen Dienst ermöglicht hat, wird ein 93-jährige Ex-Wachmann im KZ Stutthof wegen Beihilfe zum Mord verurteilt. Ein weiterer Schritt in der Aufarbeitung der NS-Verbrechen, meint StZ-Autorin Hilke Lorenz.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Hamburg - Es geht um Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen im KZ Stutthof aus dem Jahr 1944. Auch wenn das Urteil noch nicht höchstrichterlich bestätigt ist, hat das Landgericht Hamburg eine wichtige Entscheidung in der späten juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen gefällt. Es hat die Mitverantwortung am Holocaust von dem Geschehen in den Vernichtungslagern auf die sogenannten Judenlager ausgeweitet. Der heute 93 Jahre alte Verurteilte war als 17-Jähriger Wachmann im KZ Stutthof. Das Lager war anders als Auschwitz kein reines Vernichtungslager. In Stutthof starb die Mehrzahl der Lagerinsassen während der Dienstzeit des Wachmanns an den überlebensfeindlichen Zuständen.