Die Verunsicherung rund um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat einen Boom bei Beratungsunternehmen ausgelöst. 400 Millionen Euro, schätzt der Deutsche Anwaltsverein, haben die Unternehmen für die Erstellung der DSGVO ausgegeben.

Berlin - (ker/dpa) Durch die seit einem Jahr gültige neue Datenschutz-Grundverordnung (DGVO) ist der Beratungsaufwand für Firmen deutlich gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt der Digitalverband Bitkom. Viele Unternehmen hätten sich externe Berater ins Haus geholt, um den umfassenden Pflichten nachzukommen. „Nur weil der Stichtag für die neue Datenschutzverordnung abgelaufen ist, ist Aufwand deshalb nicht beendet“, erklärt ein Bitkom-Sprecher. Bei einer Umfrage des Digitalverbands im vergangenen September klagten 78 Prozent von 500 befragten Unternehmen über einen höheren Aufwand durch die DSGVO. 45 Prozent davon gaben an, dass mit den neuen Vorschriften ein „deutlicher Mehraufwand“ verbunden sei.

 

Kleinere Unternehmen haben das Thema stiefmütterlich behandelt

Größere Unternehmen wären mit der Einführung des neuen Datenschutzes besser zu recht gekommen als kleinere. „Die meisten haben größere Ressourcen und sich mit dem Thema schon länger auseinandergesetzt, während kleinere Firmen es eher stiefmütterlich behandelt haben,“ sagt der Bitkom-Sprecher. Der höhere Beratungsaufwand habe auch dazu geführt, dass neue Firmen auf den Markt kamen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen.

Nach Hochrechnungen des Deutschen Anwaltsvereins gaben die Unternehmen in Deutschland im ersten Jahr der DSGVO allein für die Erstellung einer erforderlichen Datenschutzerklärung insgesamt rund 400 Millionen Euro aus. Der Anteil, der davon an Beratungsdienste floss, dürfte hoch sein.

„Der Beratermarkt hat sich rasant entwickelt, da die Nachfrage schlagartig entstand und befriedigt werden wollte“, sagte auch Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender beim Berufsverband der Datenschutzbeauftragen in Deutschland (BvD). Konkrete Zahlen gebe es keine. „Wir gehen aber davon aus, dass sich das Angebot etwa verdreifacht hat.“

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt offiziell seit 25. Mai 2018 und soll die Grundrechte der Bürger stärken und Geschäftstätigkeiten in der EU erleichtern. Dazu hat die EU die Vorschriften vereinheitlicht.