Vor einem Jahr starb Walter Lübcke: Es war der erste mutmaßlich rechtsextrem motivierte Mord an einem Politiker. Seitdem sind die Sicherheitsbehörden in Alarmstimmung – und die Zahlen geben ihnen recht.

Berlin - Die Bundesregierung sieht im Rechtsterrorismus die derzeit größte Gefahr für die Republik. Nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten haben die Sicherheitsbehörden deshalb aufgerüstet. Die Bilanz bleibt alarmierend.

 

Wie ist der Stand der Ermittlungen im Mordfall Walter Lübcke?

Vor einem Monat hat der Generalbundesanwalt Anklage gegen den mutmaßlichen Todesschützen Stephan E. wegen Mordes und gegen den mutmaßlichen Unterstützer Markus H. wegen Beihilfe erhoben. Nach Überzeugung der Ermittler soll Stephan E. sein Opfer in der Nacht zum 2. Juni auf dessen Terrasse durch einen Kopfschuss getötet haben. Als Motiv für die Tat nennt der Generalbundesanwalt eine „von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragene völkisch-nationalistische Grundhaltung“. Stephan E. habe seinen Fremdenhass auf Lübcke projiziert, nachdem er diesen bei einer Bürgerversammlung 2015 erlebt habe, bei der es um die Unterbringung von Flüchtlingen ging. Ebenfalls angeklagt ist ein Messerangriff auf einen irakischen Asylbewerber von Anfang 2016, weil die Ermittler ein bei der Durchsuchung gefundenes Messer für die Tatwaffe halten. In einer ersten Vernehmung hatte Stephan E. die Ermittler zu einem Waffenlager geführt und die Erschießung Lübckes gestanden. Das Geständnis zog er zurück. Er beschuldigt nun seinen Freund Markus H., geschossen zu haben, allerdings aus Versehen. Die Ermittler glauben, Markus H. habe nichts von den Anschlagsplänen gewusst, aber es wegen der Gespräche mit E. für möglich gehalten, dass sein Freund einen Politiker umbringen könnte. Er habe ihm beim gemeinsamen Schießtraining im Wald auch „Zuspruch und Sicherheit“ für eine solche Tat vermittelt.

Wieso geriet der vielfach vorbestrafte Stephan E. aus dem Visier der Ermittler?

Der Verfassungsschutz kannte Stephan E. über Jahrzehnte als Rechtsextremisten. Er wurde auch mehrfach verurteilt, unter anderem wegen eines versuchten Rohrbombenanschlags auf eine Asylunterkunft und wegen eines schweren Messerangriffs auf einen Imam. Aus dem Visier des Inlandsgeheimdienstes geriet er nach Angaben von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang im Jahr 2009. Damals war Stephan E. nach einem Neonazi-Angriff auf Gewerkschafter in Dortmund wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden. Danach sei er aus Sicht der Verfassungsschützer unauffällig geblieben. Im Rückblick wirft die Einschätzung von damals Fragen auf. Nach der Festnahme von E. entdeckten die Ermittler Dossiers von möglichen Opfern und Orten, zum Beispiel auch der Synagoge in Kassel. Inzwischen ist auch bekannt, dass Stephan E. 2018, im Netz Hasskommentare verbreitete und an der Kundgebung in Chemnitz beteiligt war, bei der sich Rechtsextreme nach der Tötung eines Deutsch-Kubaners versammelten.

Zog der Staat Konsequenzen?

Auf vielen Ebenen. Bei der Frage nach möglichen Fehlern wurden V-Leute befragt und Verbindungen zum Terrortrio des NSU untersucht. Der Präsident des Bundeskriminalamts, Volker Münch, sagte am Mittwoch in Berlin, die Ermittlungen zum Umfeld, in dem sich Stephan E. bewegt habe, gingen weiter. Bundesinnenminister Horst Seehofer betont seit etwa einem Jahr, dass die größte Gefahr für die Republik von rechtsextremistischem Terror ausgehe. Er hat Verbote der rechtsterroristischen Vereinigung Combat 18 sowie einer Reichsbürgervereinigung auf den Weg gebracht. Inzwischen hat die Bundesregierung einen Kabinettsausschuss zur Bekämpfung des Rechtsextremismus eingerichtet. Nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle, bei dem zwei Menschen ermordet wurden, präsentierte die Bundesregierung im vergangenen Oktober ihren Pakt zu Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus. Dazu gehört ein Gesetzesentwurf, der Betreiber von sozialen Netzwerken verpflichten soll, strafrechtlich relevante Inhalte im Bereit Hassrede im Netz an die Behörden zu melden. Das Gesetz liegt dem Bundestag zur Beratung vor. Die Sicherheitsbehörden werden personell erheblich aufgestockt. Um die Gefahren besser zu erkennen, übernimmt man Instrumente aus dem Kampf gegen Islamismus – mit dem so genannten „Radar Rechts“ sollen Gefährderbiografien nach bestimmten Kriterien ausgewertet werden.

Wie steht es um Prävention?

Seit langem monieren Kritiker, dass trotz vieler Präventions- und Beratungsprojekte ein bundesweites Konzept für eine sicher finanzierte, stetige und auswertbare Arbeit fehlt. Schon in der Koalitionsvereinbarung von 2013 war ein Demokratiefördergesetz vereinbart worden, das aber nicht zustande kam. Das könnte sich jetzt ändern. Derzeit werden dazu Expertengespräche zwischen Familien- und Innenministerium geführt.

Wie ist die Lage im Moment?

Nach der „langen Blutspur des Rechtsextremismus“ gebe es allen Grund „mit höchster Wachsamkeit“ vorzugehen, sagte Innenminister Seehofer am Mittwoch bei der Vorstellung der Statistik. Danach hat die politisch motivierte Kriminalität 2019 um 14,2 Prozent auf 41 0000 Delikte zugenommen. Mehr als die Hälfte dieser Straftaten waren rechtsextrem motiviert. Dies erfülle ihn mit großer Sorge, so Seehofer. Bei den antisemitischen Straftaten verzeichneten die Behörden einen Anstieg um 13 Prozent auf 2 032 Delikte – dies sei der höchste Stand seit Beginn der Erfassung vor 20 Jahren. Davon waren nach Erkenntnissen der Polizei 93 Prozent rechts motiviert. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD), konstatierte ein „aufgeheiztes politisches Klima, was zu Straftaten führt“, sowie vermehrt Konfrontationen zwischen Rechten und Linken. „Was wir 2019 und 2020 erlebt haben, ist eine neue Dimension, was die Bedrohung unserer Demokratie angeht“, so Maier. Nach drei Morden 2019 habe es 2020 bereits zehn Morde mit rassistischem Hintergrund gegeben.