Kurzarbeitergeld, Homeoffice-Pauschale, Coronaprämie und Arbeitszimmer – die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 hält wegen der Pandemie einige Besonderheiten bereit. Wir zeigen in unserer Bildergalerie, was diesmal zu berücksichtigen ist.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Frühling ist Hochsaison im Finanzamt – die erste Welle der Einkommensteuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2020 ist angerollt. Wer sich jetzt an die Erklärung macht, sollte etliche Besonderheiten berücksichtigen, die der Gesetzgeber wegen der Coronapandemie eingebaut hat.