Amsterdam, Rotterdam oder Nordsee – die Niederlande sind immer eine Reise wert. Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es allerdings für Urlauber einige Bestimmungen. Wir bieten einen aktuellen Überblick.

Digital Desk: Katrin Maier-Sohn (kms)

Stuttgart - Ein Städtetrip nach Amsterdam oder lange weiße Sandstrände an der Nordseeküste genießen: Auch während der Coronapandemie ist eine Reise in die Niederlande möglich, denn die Grenzen des beliebten Urlaubslandes sind offen. Es gibt allerdings einige Bestimmungen, die Touristen beim Trip und die Rückkehr nach Deutschland beachten müssen. Wir geben einen Überblick darüber, was bei der Ein- und Ausreise gilt.

 

Das müssen Sie bei der Einreise beachten

Da Deutschland für die Niederlande zurzeit kein Hochrisikogebiet ist, müssen Reisende aus Deutschland keinen negativen PCR- oder Antigen-Test mehr vorweisen und es wird auch nicht mehr empfohlen, sich in häusliche Quarantäne zu begeben.

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Personen, die mit dem Flugzeug einreisen, müssen allerdings ein Formular zur Gesundheitserklärung ausfüllen. Hier müssen Reisende Angaben zu ihrem Gesundheitszustand und zu ihren Reisedaten machen.

Hier geht es zu dem Formular

Diese Corona-Regeln gelten in den Niederlanden

Die Niederlande hatte zum 26. Juni fast alle Corona-Maßnahmen aufgehoben. Aufgrund der steigenden Zahlen wurden diese aber nun wieder verschärft. Nachtklubs und Diskotheken sind wieder geschlossen. Freizeiteinrichtungen und Gastronomie haben nur eingeschränkt und mit Einhaltung der Abstandsregeln geöffnet. Geschäfte und Museen dürfen nur eine bestimmte Anzahl an Personen einlassen.

Wo die Abstandsregel von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt die Maskenpflicht. Also beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und Bahnhöfen, auf Flughäfen und in Flugzeugen.

Das müssen Sie bei der Rückreise beachten

Die Niederlande gilt seit dem 8. August nicht mehr als Hochinzidenzgebiet. Deshalb müssen sich Reisende vor der Rückkehr nach Deutschland nicht registrieren.

Allerdings gilt auch für Niederlande-Urlauber ab dem 1. August bei der Rückreise die neue Testpflicht, die das Bundeskabinett am 30. Juli verabschiedet hat. Nicht nur Flugreisende, auch Personen, die über den Landweg zurückkommen, müssen ab dann nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind. Ausgenommen sind davon nur Kinder unter 12 Jahren.

Als getestet gilt, wer einen negativen PCR-Test vorweisen kann, der höchsten 72 Stunden vor der Rückreise gemacht wurde. Gültig ist auch ein Antigenschnelltest, der maximal 48 Stunden zurückliegt. Das Ergebnis muss in digitaler Form oder auf dem Papier vorliegen. Als Beleg für eine Impfung dient für die Rückreise der gelbe Impfpass oder die digitale Variante. Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorlegen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Weitere Informationen über die Rückreise nach Deutschland finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.