Cannabis macht derzeit eine steile Karriere als Arzneimittel. Seit gut vier Monaten darf der Hausarzt schwer kranken Patienten Marihuana verschreiben. Doch stellt die Droge auf Rezept vor allem die Apotheken vor praktische Schwierigkeiten.

Berlin/Stuttgart - Sie ist wohl der Shootingstar unter den Arzneimitteln, die da ins Sortiment der Apotheken gewandert ist: die Cannabispflanze. Aufmerksamkeit ist ihr gewiss – in München beispielsweise, wo jetzt die Hanfmesse Cannabis XXL begonnen hat. Für zehn Euro pro Tag kann man sich dort aufklären lassen: beispielsweise über gesunde Ernährung mit Hanf, über ökologisch korrekte Kleidung aus Hanf und natürlich auch über Heilung dank Hanf. Die Cannabis-Medizin liegt den Veranstaltern, die aus den Reihen des Cannabis-Verbands Bayern stammen, besonders am Herzen: „Cannabis sollte jedem Patienten zugänglich sein, dem es nützt.“

 

Und nützen tut es vielen. So gilt es als wissenschaftlich erwiesen, dass Marihuana gegen Lähmungserscheinungen, Übelkeit, Appetitlosigkeit und Schmerzen wirken kann. Und so setzen immer mehr Patienten ihre Hoffnung auf den Naturstoff – vor allem seitdem die Bundesregierung beschlossen hat, dass schwer kranken Patienten der Zugang zu Cannabis erleichtert werden soll. Diese Tendenz bestätigt die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. „Genaue Zahlen liegen nicht vor“, sagt der Sprecher Stefan Möbius. „Aber wir können sagen, dass die Nachfrage steigt.“

Einsatz bei chronischen Schmerzen

Seit dem 10. März darf Cannabis vom Hausarzt im Rahmen der Therapiefreiheit auf Rezept verschrieben werden. Darunter fallen getrocknete Blüten oder Cannabisextrakte und Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Patienten können diese bekommen, wenn der behandelnde Arzt überzeugt ist, dass das Mittel den Krankheitsverlauf positiv beeinflusst oder schwere Symptome lindert, etwa in der Schmerztherapie und bei bestimmten chronischen Erkrankungen. Und der Chef der Bundesapothekerkammer, Andreas Kiefer, hat klargestellt: „Jede Apotheke kann nach einer ärztlichen Verordnung Rezepturarzneimittel mit Cannabis herstellen und abgeben.“ Das zeigte Wirkung: Allein im März verordneten Ärzte auf 488 Rezeptformularen insgesamt 564 cannabishaltige Zubereitungen oder Cannabisblüten in Rezepturen.

Apotheker klagen über schwammige Regeln

Doch die Vorstellung, der Kunde überreicht das Rezept und hält gleich darauf seine verordnete Dosis Marihuana in Händen, funktioniert in der Realität nicht so reibungslos. „Vieles, was die Abgabe von Marihuana betrifft, ist noch nicht im Detail festgelegt, weshalb Apotheker sehr auf sich gestellt sind“, sagt etwa Philipp Böhmer. Der Apotheker aus Stuttgart klärt Kollegen im Rahmen von Fortbildungen der Apothekerkammer über die schwammigen Regeln auf, die für die Cannabis-Abgabe gelten.

So hat der Gesetzgeber beispielsweise nicht festgelegt, bei welchen Erkrankungen Cannabis verschrieben werden darf. Die entsprechenden Erkenntnisse soll eine Begleitforschung liefern, angeführt von der Bundesopiumstelle. Dafür ist aber vorgeschrieben, wie viel Cannabis jeder Patient allerhöchstens bekommen darf: 100 Gramm innerhalb von 30 Tagen.

Sprengt das Cannabis aus der Apotheke das Budget?

Doch nicht nur das unklare Regelwerk macht die Abgabe so kompliziert. So beklagen Patienten vielfach, dass Cannabis aus der Apotheke viel teurer geworden sei: von rund zwölf Euro pro Gramm auf durchschnittlich 20 bis 25 Euro pro Gramm. Es gibt auch immer noch nur wenige Ärzte, die Cannabis verschreiben. Das beklagen auch die Mediziner selbst – etwa der Arzt und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, Franjo Grotenhermen. Das Problem sei, „dass bei mehreren Hundert Euro Therapiekosten im Monat viele Ärzte davor zurückschrecken, ein Rezept auf Cannabis auszustellen, weil sie befürchten, damit ihr Budget zu sprengen“.

Krankenkassen lehnen die Bezahlung häufig ab

Auch dass die erste Verordnung für jeden Patienten von den Kassen erst genehmigt werden muss, scheint kein verbraucherfreundlicher Vorgang zu sein: „Es ist häufig ein zäher Prozess“, bestätigt der Apotheker Böhmer. „Es gibt keine klare Aussage, bei welcher Indikation Cannabis als Therapeutikum von den Krankenkassen bezahlt wird.“ Was dazu führt, dass die Krankenkassen die ärztliche Verordnung von Cannabis häufig ablehnen – „obwohl im Gesetz steht, dass nur in begründeten Ausnahmefällen eine Ablehnung erlaubt sei“, sagt Franjo Grotenhermen. Nach Angaben des Deutschen Ärzteblatts legen die Kassen bei bis zu 50 Prozent der Anträge ihr Veto ein. Grotenhermen vermutet dahinter Kalkül: „Es soll so schwer wie möglich sein, an medizinisches Cannabis zu kommen.“ Auch soll verhindert werden, dass manche Bürger die neue therapeutische Offenheit als Einladung missverstehen könnten. Nach dem Motto: Man geht zum Arzt und sagt, außer Cannabis helfe nichts, und kommt so legal an die Droge.

Der Stoff ist nicht ausreichend verfügbar

Der vermeintliche Selbstschutz geht auf Kosten Tausender Patienten, denen die Pflanze tatsächlich helfen könnte, kritisiert Grotenhermen. Weshalb sich die AG Cannabis als Medizin dafür einsetzt, dass das Gesetz möglichst bald nachgebessert wird.

Aber eine ärztliche Verordnung nützt nicht viel, wenn nicht genug Cannabis verfügbar ist: Zurzeit gibt es nur für bestimmte deutsche Betriebe die Genehmigung, medizinisches Cannabis aus Kanada und den Niederlanden einzuführen. 2016 kamen aus Holland 170 Kilogramm, bis 2020 soll die jährliche Importmenge auf bis zu 700 Kilogramm steigen. „Doch gerade jetzt sind die handelsüblichen Sorten kaum zu bekommen“, sagt Böhmer.

Apotheker müssen kreativ sein

Kommt die Lieferung, muss diese erst einmal überprüft werden: Cannabisblüten sind kein Fertigarzneimittel, weshalb der Apotheker die Ware testen muss. Teils sind die Verfahren aufwendig. „Eine praktikable Variante wäre es, das Cannabis mithilfe eines Teststreifens zu prüfen – so wie er auch bei Urinkontrollen durch die Polizei zum Einsatz kommt.“ Böhmer hat schon beim Hersteller angefragt, ob dies auch für die vorgeschriebene Prüfung in Apotheken zulässig wäre. Die Antwort: „Eigentlich nicht.“

Die Experimentierfreudigkeit, die man den Konsumenten von Cannabis nachsagt, bestimmt deshalb aktuell den Apothekeralltag. Beim Infoabend der Landesapothekerkammer wird Böhmer gefragt, welche Mühle denn für das Zerkleinern der Blüten geeignet sei. „Eine elektrische Kräutermühle reicht aus“, antwortet Böhmer. Andere Apotheker nutzen dafür Grinder, eine Art Handmühle, die auch in Kifferkreisen genutzt wird. Scherzhaft fügt Philipp Böhmer an, dass man Kunden aber bitte darauf aufmerksam machen sollte, das Cannabis als Tee oder Inhalation zu konsumieren: „Joints und Kekse sind nach pharmazeutischem Sachverstand beurteilt keine Option.“