Die Änderung des Stichtags für die Einschulung von Erstklässlern soll kommen – doch nicht alle verlassen sich offenbar darauf: Eltern und Schulen im Land sind verunsichert.

Psychologie und Partnerschaft: Eva-Maria Manz (ema)

Stuttgart - Eltern von Vorschulkindern sind verunsichert: Vor einigen Monaten hatte der Bildungsausschuss des Landtags sich dafür ausgesprochen, den Einschulungsstichtag in Baden-Württemberg vom 30. September auf den 30. Juni vorzuverlegen. Anlass war unter anderem eine Petition von Eltern aus dem Land, die sich mit mehr als 20 000 Unterschriften unter dem Motto „Stoppt die Früheinschulung in Baden-Württemberg“ vehement dafür eingesetzt hatten.

 

Grund für die Verunsicherung ist nun, dass die für die Stichtagsverlegung erforderliche Änderung im Schulgesetz wegen des vorgegebenen parlamentarischen Verfahrens voraussichtlich erst im März über die Bühne gehen kann. Das hat offenbar viele Grundschulen und Kindergärten im Land dazu veranlasst, die Stichtagsänderung als noch nicht sicher zu betrachten und Eltern zur Einschulung ihrer im Sommer 2014 geborenen Kinder für das kommende Schuljahr aufzufordern.

Katrin Göltenboth, eine der Initiatorinnen der Petition, erhält täglich mehrere Zuschriften von Eltern, die verunsichert sind, ob sie ihr Kind einschulen müssen, weil sie einen entsprechenden Brief von der Schule erhalten hätten. Christine Sattler, Sprecherin des Kultusministeriums, berichtet auch von mehreren Hundert Anfragen von Eltern und Schulen, bei denen Unklarheit herrsche.

Die Regelung soll in drei Schritten umgesetzt werden

Mit Briefen versucht das Ministerium, die Eltern zu beruhigen. Um das Schulgesetz zu ändern, sei ein Verfahren notwendig, das mehrere Monate in Anspruch nehme. Der Gesetzentwurf müsse – wie in jedem Verfahren dieser Art – durch verschiedene Gremien. Das Ministerium hat in den vergangenen Wochen deshalb bereits alle Grundschulen und Kindergärten angeschrieben und angekündigt, dass die Änderung bevorstehe und die Institutionen dementsprechend Kinder, die im September 2014 geboren sind, nicht als schulpflichtig behandeln können, sofern deren Eltern das nicht explizit wünschen.

Unter dem Druck von Kommunen und Städten, die bereits jetzt mit zu wenig Kindergartenplätzen zu kämpfen haben, war Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) nämlich zu dem Entschluss gelangt, die Regelung nicht vollständig für das kommende Schuljahr umzusetzen, sondern in drei Schritten vom kommenden Schuljahr an bis zum Schuljahr 2022/23. So würden Kommunen von der Umstellung entlastet.

Eltern und Schulen sollen sich nicht verunsichern lassen

„Das Ministerium steht ohne Wenn und Aber zur Zusage, den Einschulungsstichtag vom 30. September auf den 30. Juni vorzuverlegen“, heißt es auf der Internetseite des Ministeriums. Katrin Göltenboth warnt daher Eltern, sich von teils missverständlichen Schreiben der Schulen oder Kitaträger verunsichern zu lassen – die oftmals lediglich abfragen wollten, mit welcher Schülerzahl zu rechnen sei – und in vorauseilendem Gehorsam sofort zu handeln. „Wer die Schulpflicht erst einmal durch die Anmeldung ausgelöst hat, kann nicht so leicht wieder zurückrudern“, meint sie. Auch das Kultusministerium lässt Eltern von 2014 geborenen Septemberkindern wissen: „Wenn Sie sicher sind, dass Sie ihr Kind noch im Kindergarten lassen wollen, dann müssen Sie nichts unternehmen.“ Manche Eltern von zurückgestellten Kindern seien außerdem zur Einschulung in Grundschulförderklassen aufgefordert worden, erzählt Katrin Göltenboth. In einem Schreiben an die Grundschulen stellte das Kultusministerium aber für zurückgestellte Kinder noch einmal klar: „Die Pflicht zum Besuch einer Grundschulförderklasse besteht aus rechtlicher Sicht nicht.“

Für Eltern und vor allem für die Kinder im Vorschulalter sei die momentane Situation deshalb belastend, erklärt Katrin Göltenboth, weil dem Schulbesuch im letzten Kindergartenjahr spezielle Angebote vorausgingen. Dann gilt ein Kind als Vorschulkind und wird in vielen Kooperationen mit Grundschulen speziell vorbereitet – es freue sich dann auf den Schulbesuch. Eine Unsicherheit, wann dieser wirklich erfolge, sei daher für alle Seiten kontraproduktiv.