Die Regierung bereitet ein Einwanderungsgesetz vor. Künftig sollen qualifizierte Bewerber aus Staaten außerhalb der EU einfacher ins Land kommen. Damit will Berlin den Fachkräftemangel lindern.

Berlin - Seit Jahren fordern Wirtschaft, SPD, FDP und Grüne ein Einwanderungsgesetz. Doch in der Vergangenheit sind Vorstöße stets am Widerstand von CDU und CSU gescheitert. Die Innenpolitiker der Union begründeten dies damit, dass qualifizierte Beschäftigte aus dem Ausland schon bisher in Deutschland tätig werden könne. Kritiker bemängeln, dass die geltenden Regelungen nicht ausreichen. Jetzt gibt es in der Regierung Bewegung in der Sache. Das Innen-, das Wirtschafts- und das Arbeitsministerium wollen demnächst Eckpunkte für die „Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“ auf den Weg bringen. Nach den Worten von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr im Kabinett behandelt werden. Damit schafft die große Koalition erstmals einen einheitlichen Rahmen für die Zuwanderung von Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU.

 

Fachkräftemangel

Schwarz-Rot sieht das Gesetz als Antwort auf den Fachkräftemangel. „Insgesamt hat sich der Fachkräftemangel zu einem bedeutenden Risiko für die deutsche Wirtschaft entwickelt“, heißt es in dem Eckpunktepapier. Der demografische Wandel und die Digitalisierung erforderten mehr Fachkräfte aus dem Ausland. Die Regierung will vor allem zwei Gruppen ansprechen: ausländische Hochschulabsolventen und Personen mit qualifizierter Berufsausbildung. In dem Regierungspapier wird betont, dass keine Zuwanderung unqualifizierter Drittstaatenangehöriger gewollt sei, sondern angehende Fachkräfte ins Land kommen sollten.

Auswahlkriterien

Die Regierung will Kriterien festlegen, anhand derer die Auswahl erfolgt. Entscheidend sollen die Qualifikation, das Alter, Sprachkenntnisse sowie Nachweise eines konkreten Jobangebots und des Lebensunterhalts sein. Auch künftig soll es dabei bleiben, dass die Behörden prüfen, ob die Qualifikation des Bewerbers den vergleichbaren Anforderungen in Deutschland entspricht. Die Bundesagentur für Arbeit soll weiterhin die Arbeitsbedingungen prüfen.

Keine Vorrangprüfung

Bisher legt die Arbeitsagentur die Berufe fest, in denen ein Engpass herrscht und Bewerber aus Drittstaaten unter bestimmte Voraussetzungen tätig werden können. Dazu gehören etwa IT-Experten und Pflegekräfte. Die Beschränkung auf Mangelberufe entfällt. Uni-Absolventen und Fachkräfte mit Berufsausbildung aus Drittstaaten sollen in allen Berufen tätig werden können, die ihrer Qualifikation entsprechen. Die Arbeitsagentur verzichtet künftig auch auf die Vorrangprüfung. Das bedeutet, dass Arbeitsvermittler nicht mehr prüfen, ob die entsprechende Stelle mit einem inländischen Bewerber besetzt werden kann. Laut Eckpunktepapier soll aber die Möglichkeit bestehen, die Vorrangprüfung kurzfristig wieder einzuführen.

Befristeter Aufenthalt

Die Regierung will die Möglichkeit schaffen, dass qualifizierte Bewerber aus Drittstaaten einreisen können, um sich auf die Suche nach einer Stelle zu machen. Dafür soll es eine befristete Aufenthaltserlaubnis geben. Bedingung ist, dass neben den Qualifikationen Sprachkenntnisse vorhanden sind, um die Tätigkeit auszuüben. Um den Lebensunterhalt während der Suche nach dem Arbeitsplatz zu finanzieren, soll zeitlich begrenzt eine Tätigkeit unterhalb der eigentlichen Qualifikation möglich sein.

Ausbildungsplätze

Nach Angaben der deutschen Wirtschaft konnten im vergangenen Jahr rund 50 000 Ausbildungsplätze nicht besetzt werden. Die Regierung will die Möglichkeit schaffen, dass jemand zur Suche nach einem Ausbildungsplatz ins Land kommt.

Sonderregelung für Mangelberufe

In Mangelberufen, die von Unternehmen besonders gefragt sind, sollen niedrigere Qualifikationen genügen. IT-Fachkräfte mit Berufserfahrung sollen auch dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie keinen formalen Abschluss vorweisen können. Sie müssen aber belegen, dass sie über berufspraktische Kenntnisse verfügen und einen Arbeitsplatz in Aussicht haben.

Absage an „Spurwechsel“

Die Frage, ob gut ausgebildete oder im Beruf integrierte Flüchtlinge im Nachhinein regulär zuwandern können, wird im Eckpunktepapier nicht geklärt. Eine Sprecherin von Innenminister Horst Seehofer (CSU) sagte aber, es solle auch künftig unterschieden werden, ob es sich um die Zuwanderung von Fachkräften oder um Einwanderung aus humanitären Gründen handelt. Auch Kanzlerin Angela Merkel will bei der bisherigen Trennung bleiben.